The Nuremberg Trial

The Evening Star (August 16, 1946)

Funk denies knowledge of loot in Reichsbank

NUERNBERG (AP) – Former Reichsbank President Walther Punk testified in the war crimes trial today that he knew nothing of deposits of gold teeth fillings, spectacle rims, jewelry and other loot taken from concentration camp victims.

He was allowed to speak to challenge evidence taken in the trial of the storm troop agency known as the SA.

Only summations by defense lawyers and the prosecution remain before the judges of the United States, Russia, Great Britain and France retire to consider their verdict.

The case against the SA closed with a brief speech from Lt. Gen. Max Juettner who said “We of the SA did not do anything bad. We did only those things which in other countries are considered to be moral and ethical duties.”

The Pittsburgh Press (August 18, 1946)

Man plans, God disposes…
Hitler scheme to invade U.S. revealed

First England was to be conquered

WASHINGTON, Aug. 17 (UP) – Adolf Hitler’s military blueprints for conquering England, Russia and eventually America were revealed tonight in captured German documents published by the staff of Justice Robert H. Jackson, chief U.S. war crimes prosecutor.

The Fuehrer planned a surprise crossing of the English Channel late in 1940, under protection of mine fields that would keep the British Navy at bay and heavy artillery that would dominate the English coast on a broad front.

RAF thwarted plan

But the plan – “Operation Sea Lion” – never came off, because Hermann Goering’s Luftwaffe was unable to carry out the Hitler order to sweep the Royal Air Force from the skies so it could not interfere with the invasion.

Hitler’s plans to attack America were outlined in a letter from a Maj. Falkenstein of the German General Staff to an unspecified German general.

“The Fuehrer is at present occupied with the question of the occupation of the Atlantic islands with a view to the prosecution of the war against America at a later date,” Falkenstein wrote, October 10, 1940.

Spain’s support needed

The letter added that the invasion of America through the Atlantic islands depended upon Portuguese neutrality, support of France and Spain and “no other operational commitments.”

The Falkenstein letter and other documents were contained in a book of translations of nearly 300 German papers. The Nazi documents were published by Jackson’s staff as the first of eight proposed volumes to support Allied charges in the Nuernberg war crimes trials that the Nazis plotted aggressive warfare against the world.

The plan for invasion of England was outlined in a general order of the day from Hitler’s headquarters July 16, 1940, shortly after Dunkirk. It has never before been made public.

Surprise Channel crossing

Hitler said the landing was to be carried out by a surprise Channel crossing on a broad front approximately from Ramsgate to the area west of the Isle of Wight. Preparations were to be completed by mid-August 1940.

Hitler planned to use ships of defeated enemy nations to transport his troops across the channel.

He planned to use parachute and glider troops in case of an emergency. He went so far as to order his chief of communications to prepare cable connections between France and England.

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Day 206

The Pittsburgh Press (August 19, 1946)

Goering accused of filibustering

NUERNBERG (UP) – Thomas E. Dodd, acting chief American prosecutor, today accused Hermann Goering of filibustering to delay the verdict of the War Crimes Tribunal.

Mr. Dodd objected to Goering’s request to resume the witness stand to deny any implication in previous testimony that he knew of or directed biological experiments on human beings at Dachau.

“I have grave doubts that Goering wants to take the stand for this purpose,” Mr. Dodd said. “I think he wants to filibuster against the judgment.”

Mr. Dodd recommended that Goering submit an affidavit, and the tribunal took the proposal under consideration.

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Day 207

Wiener Kurier (August 20, 1946)

Verteidigung in Nürnberg bringt vor:
Gestapo beschäftigte zehntausend Mitarbeiter

Nürnberg (WK.) - Gestern legte Dr. Rudolf Merkel, der Verteidiger der Gestapo, für diese Organisation dem Nürnberger Gericht die bezüglichen Dokumente vor. Unter anderem wurde von ihm behauptet, daß Ende 1944 die Zahl der Notdienstverpflichteten allein bei der Gestapo 10.000 betragen habe.

Dr. Merkel legte dann weitere Dokumente vor, nach denen im Frühjahr 1944 auch die Geheime Feldpolizei zur Gestapo übernommen und „befehlsgemäß“ zum Schweigen verpflichtet wurde. Aus einem anderen Dokument ergab sich, daß allein die Gestapo-Leitstelle in Brünn 800 Personen beschäftigte, von denen 280 als sogenannte „Vollzugsbeamte“ und 80 Personen als „Gefängnisaufsichtspersonal“ tätig waren.

Zum Schluß seiner Ausführungen zitierte Dr. Merkel aus einem Dokument, daß auch entlassene KZ-Häftlinge „sich nicht abfällig über die KZ ausgesprochen hätten“.

600.000 Politische Leiter von der Anklage betroffen

Aus 38.000 eidesstattlichen Erklärungen über die Organisation und Tätigkeit der Politischen Leiter hat die vorbereitende Kommission eine Zusammenfassung hergestellt, welche von Doktor Robert Servatius, der die Politischen Leiter verteidigt, zusammen mit anderen Einzelerklärungen eingereicht wurde.

Der britische Ankläger Griffith Jones gab noch einmal eine Übersicht über die von der Anklagebehörde zur Bestrafung vorgesehenen Politischen Leiter. Von insgesamt 940.000 Personen seien 340.000, welche Angehörige der Ortsgruppenstäbe waren, von der Anklage ausgeschlossen. Es verbleibe’^ also eine Höchstziffer von 600.000 angeklagten Politischen Leitern.

Widerstand gegen neuerliche Vernehmung Görings

Schließlich brachte der amerikanische Anklagevertreter Thomas Dodd seine Bedenken gegen die neuerliche Zeugenvernehmung Görings vor. Göring und sein Anwalt wußten, wie er sagte, von den Versuchen der Luftwaffe an KZ-Häftlingen, und sie hatten Gelegenheit, dieses Problem beim seinerzeitigen Verhör zu erörtern. Der amerikanische Anklagevertreter wies weiters auf die zweite Vernehmung Funks hin, die – seiner Meinung nach – völlig ergebnislos verlief. Lordrichter Lawrence erklärte, das Gericht werde die Erklärung Dodds in Erwägung ziehen.

Amerikanischer Militärpolizist weist Göring zurecht

Hermann Göring wurde gestern im Verlauf der Sitzung durch einen amerikanischen Militärpolizisten scharf zurechtgewiesen, als er versuchte, seinem Verteidiger Dr. Otto Stahmer in Verletzung der bestehenden Prozeßvorschriften unmittelbar ein Schriftstück zu überreichen. Nach der bestehenden Prozeßordnung sind die Angeklagten verpflichtet, Schriftstücke, die sie an ihre Verteidiger weiterleiten wollen, durch Militärpolizisten übergeben zu lassen. Göring legte dagegen Protest ein, der jedoch abgewiesen wurde.

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Day 208

Wiener Kurier (August 21, 1946)

Göring noch einmal im Zeugenstand:
Reichsforschungsrat befahl Experimente an KZ-Häftlingen

Nürnberg (AND.) - Ein anderer Göring betrat gestern nochmals für eine Stunde den Zeugenstand, als der, der vor fünf Monaten eine Rede zur Rechtfertigung des Nazismus zu halten versuchte.

Als Göring am 13. März 1946 zum erstenmal den Zeugenstand betrat, war leicht zu erkennen, daß er auf diesen Augenblick gewartet und sich vorbereitet hatte, mit dem Entschluß, diesen letzten Kampf zu gewinnen. Die taubengraue Uniform bis an den Hals geschlossen, in gelben, auf Hochglanz polierten Lackstiefeln, ein dickes Aktenbündel unter dem Arm, so marschierte er damals zum Zeugenstand.

Anders heute: Die Uniform erinnert mehr an einen Zivilanzug – der Kragen des Phantasierockes ist umgeschlagen – und sein Schritt ist nicht mehr ganz so sicher. Zwar kommen die Antworten auch heute noch schnell, aber sie sind nicht mehr aggressiv, sondern voll Resignation.

Während Göring damals im Verhör durch Dr. Stahmer diesen häufig unterbrach und kaum zu Worte kommenließ, antwortet er heute seinem Anwalt mit gedämpfter Stimme. Während er dem amerikanischen Ankläger Jackson im März häufig durch zynische Redewendungen zu entgehen versuchte, glaubte er jetzt den britischen Ankläger durch die familiäre Anrede „Sir David“ milde stimmen zu können.

Göring wußte von KZ-Experimenten

Göring betrat noch einmal den Zeugenstand, um über seine Teilnahme an den Experimenten der Luftwaffe an KZ-Häftlingen auszusagen. Der britische Ankläger, Sir David Maxwell Fyfe, stellte im Verlauf des Kreuzverhörs mit dem Angeklagten Göring eindeutig fest, daß er von Versuchen der Luftwaffe und SS an „menschlichen Versuchstieren“ in den KZ gewußt haben mußte und daher für diese Versuche verantwortlich sei.

Göring, der zugeben mußte, von den Versuchen gewußt zu haben, leugnete jedoch während des ganzen Verhörs, über die Einzelheiten der Versuche unterrichtet gewesen zu sein. Auf Befragen seines Anwaltes erklärte Göring zunächst, daß er Präsident des von ihm geschaffenen Reichsforschungsrates war, in dem die verschiedenen Forschungsinstitute zusammengefaßt wurden.

Göring bestritt ferner, daß die Experimente an Häftlingen des KZ Dachau von der Luftwaffe durchgeführt wurden. „Nicht die Luftwaffe, sondern der Arzt der Luftwaffe, Doktor Rascher, habe für seine Experimente einen ‚Höhenschrank‘ (in dem Versuche über die Einwirkung besonderer Höhenverhältnisse auf den menschlichen Organismus durchgeführt wurden) benötigt. Über die Kälteversuche und die Experimente zur Trinkbarmachung von Salzwasser wollte Göring auch im Kreuzverhör nichts gewußt haben.“

Sir David legte dann dem Gerichte einen von Keitel und Lammers gezeichneten „Führer­Erlaß“ vom 28. Juli 1942 über eine Zusammenarbeit der Wehrmacht mit der SS in Gesundheitsfragen (Experimenten) vor, worauf der Angeklagte zugab, daß im Kriege selbstverständlich solche Experimente durchgeführt wurden.

Heß leidet wieder an Gedächtnisschwäche

Der Angeklagte Rudolf Heß sei nicht geisteskrank, leide jedoch seit Anfang dieses Jahres anzunehmender hysterischer Gedächtnisschwäche, teilte der Gerichtspsychiater des Nürnberger Militärtribunals, Gilbert, gestern mit.

Gilbert, der seit Beginn des Prozesses den Geisteszustand der Angeklagten beobachtet, führt in einer schriftlichen Erklärung an den Generalsekretär des Gerichtes aus, daß Heß zu Beginn des Prozesses stark an Gedächtnisschwund litt, jedoch ab 30. November, als er vor dem Tribunal die Erklärung über seine vorgetäuschte Gedächtnisschwäche abgab, sein Erinnerungsvermögen wieder erlangt habe. Diese völlige Erholung sei bis Anfang März dieses Jahres zu beobachten gewesen, dann habe wieder zunehmende Amnäsie begonnen.

The Evening Star (August 21, 1946)

Nuernberg defendants seek further delay

NUERNBERG (AP) – Further attempts of defense counsel for seven indicted Nazi organizations to gain more time were disclosed by the International Military Tribunal today as President Sir Geoffrey Lawrence discussed a letter sent by counsel asking for additional time to prepare defense summations.

The attorneys said only Dr. Robert Servatius would be ready to begin his summation this week and that the others would not be ready until Monday.

Sir Geoffrey said counsel was “wasting the tribunal’s time” in commenting at length on affidavits and documents which already have been fully disclosed.

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Day 209

Wiener Kurier (August 22, 1946)

Die Verteidigung der Verbrecher:
SS behauptet, kirchenfreundlich gewesen zu sein

Nürnberg (WK.) - Der Verteidiger der SS, Dr. Horst Pelckmann, setzte in der gestrigen Sitzung des Internationalen Militärgerichtshofes die Vorlage von Entlastungsdokumenten und eidesstattlichen Erklärungen fort. 12.000 SS-Leute versichern eidesstattlich, daß sie schon vor 1933 der Allgemeinen SS aus „Idealismus und Vaterlandsliebe“ beigetreten seien.

Von mehr als 20.000 SS-Leuten haben über 15.000 in eidesstattlichen Erklärungen über die Rolle der SS bei der militärischen Vorbereitung des Krieges versichert, daß die SS keinen militärischen Charakter gehabt habe. In einer der eidesstattlichen Versicherungen wird sogar behauptet, daß auf den SS-Junkerschulen die Ächtung des Krieges gelehrt worden sei.

Mit weiteren Dokumenten wollte Doktor Pelckmann beweisen, daß die Mehrzahl aller SS-Leute vor der Kapitulation nichts von den Verbrechen der SS gewußt habe, daß die KZ-Wachen nicht nur von der SS, sondern auch von anderen Einheiten gestellt wurden, und daß die SS eine „positive Einstellung“ zur Kirche hatte. Außerdem soll durch eine von ihm zitierte Gruppe eidesstattlicher Aussagen der Nachweis erbracht werden, daß in den letzten Kriegsjahren eine Entfremdung zwischen Himmler und der SS eingetreten sei.

The Springfield Weekly Republican (August 22, 1946)

Hess amnesia victim, states psychologist

Onetime 3rd ranking Nazi not insane, doctor reports to military tribunal

Nuernberg, Germany, Aug. 20 (AP) – Dr. Gustave Gilbert, New York prison psychologist, expressed the opinion in a report to the war crimes trial today that Rudolf Hess was suffering from “hysterical amnesia” and a persecution complex, but that he was sane.

The attorney for Hess, once deputy fuehrer and third ranking German, had applied for reassessment of his client’s sanity. Gilbert said Hess was not crazy and could tell right from wrong, but could only vaguely remember there was a war and forgot at evening what happened during the morning.

The psychologist asserted there was no doubt Hess suffered from amnesia when the trial started last fall. He said Hess made a sudden recovery on November 30 of last year and that his statement that he had masqueraded as insane was a “face saving device” which Hess admitted later. Gilbert said a relapse began late in January and that Hess “returned to a state of virtually complete amnesia” by March.

The Pittsburgh Press (August 22, 1946)

Prosecutor named

WASHINGTON (UP) – Mark D. Eagleton of St. Louis was appointed a prosecuting attorney in the International War Crimes Trials at Nuernberg by the War Crimes branch of the War Department.

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Day 210

Wiener Kurier (August 23, 1946)

Nürnberger Prozeß stellt fest:
Zwei Millionen politische Leiter an Judenverfolgungen beteiligt

Nürnberg, 23. August (WK.) - Zu Beginn seines Plädoyers für das Korps der politischen Leiter verwies Dr. Servatius auf die Größe des betroffenen Personenkreises, der mehr als 2,1 Millionen umfasse. Auf die den politischen Leitern zur Last gelegten Verbrechen eingehend, gab Dr. Servatius zu, daß Juden- und Kirchenverfolgung „allgemeine Tendenz“ gewesen sei, behauptete jedoch, daß die hieraus herrührenden „kriminellen Exzesse“ nicht zur Kenntnis der politischen Leiter gelangten.

Der Angriffskrieg - Schuld der Partei

„Es ist richtig“, so führte der Verteidiger aus, „daß die von der Partei erstrebten Ziele zu einem Kriege führen konnten, und es trifft auch zu, daß ein Krieg, der etwas erstrebt, was den Besitz anderer beeinträchtigt, einen Angriff auf diese enthalten muß.“

Dieses Ziel der Partei sei zwar den politischen Leitern bekannt gewesen, fuhr Doktor Servatius fort, aus den Parolen „Lebensraum“ und „Los von Versailles“ habe nun jedoch nicht „unbedingt“ auf einen Angriffskrieg zu schließen brauchen.

Verhaftung politischer Gegner - Gewohnheitsrecht

Wie der Verteidiger der Einzelangeklagten versuchte auch Dr. Servatius alles, was im Dritten Reich an Verbrechen verübt wurde, mit dem Führerprinzip und dem „diktatorischen Aufbau“ des Staates zu rechtfertigen. So müsse man auch, erklärte er, die Verhaftung politischer Gegner als „Gewohnheitsrecht“ bezeichnen, das eine Erwiderung auf die „Verluste im politischen Kampf“ darstelle.

Die Zerschlagung der Gewerkschaften bezeichnete Dr. Servatius als einen „revolutionären Akt“, der zulässig oder unzulässig wie jede Revolution gewesen sei. Außerdem hätten, die Gewerkschaften nur noch ein „Schattengebilde“ dargestellt, da durch die Arbeitslosigkeit. die Kassen erschöpft gewesen seien.

Die Juden wurden bloß „zurückgedrängt“

Die politischen Leiter seien keine Gegner der Kirche gewesen, behauptete Dr. Servatius. Den Kampf gegen die Kirche habe vielmehr eine Gruppe durchgeführt, die von Bormann geführt wurde. Der Verteidiger gab zu, daß Bormanns Tätigkeit als Chef der Parteikanzlei maßgeblich für die Beurteilung der politischen Leiter sein müsse, betonte jedoch, daß es „bedenklich“ sei, die Verurteilung der Gruppe auf seine Taten abzustellen, da infolge seiner Abwesenheit eine genauere Untersuchung der Vorgänge fehle. Ebenso wie bei Bormann versuchte Dr. Servatius auch im Falle Rosenbergs, Sauckels und Streichers nachzuweisen, daß sie ihre Taten nicht als politische Leiter, sondern als Staatsbeamte, Gauleiter usw. verübten.

Soweit sich die Judenverfolgung auf ihre „Zurückdrängung“ bezogen habe, sei sie nach den Worten Dr. Servatius von den politischen Leitern „entsprechend dem Parteiprogramm“ gebilligt worden.

Abschließend verwies Servatius auf die Wichtigkeit des Urteilsspruches für die nachfolgenden Einzelprozesse und betonte nochmals, daß alle Verbrechen, die in den vergangenen Jahren verübt wurden, Taten einzelner, nicht aber ganzer Organisationen gewesen seien.

Wiener Kurier (August 24, 1946)

Gestapo-Prozeß beweist:
140.000 politische Häftlinge gab es Anfang 1945

Nürnberg (WK.) - „Zu Beginn des Krieges befanden sich 20.000 Häftlinge in den KZ, wovon 10.000 politische Häftlinge waren“, sagte gestern Dr. Merkel, der Verteidiger der Gestapo, vor dem Nürnberger Gerichtshof. Gleichzeitig hätten sich in den Gefängnissen weitere 30.000 politisch Verurteilte befunden. Anfang 1945 hätte die Höchstzahl der von der Gestapo.in die KZ eingewiesenen Häftlinge 30.000 Deutsche, 60.000 Polen und 50.000 Angehörige anderer Staaten betragen.

„Nacht- und Nebelerlaß“ wurde mit Hilfe der Gestapo durchgeführt

Dr. Merkel mußte zugeben, daß der berüchtigte Nacht- und Nebelerlaß zur Verschleppung von Zivilpersonen aus besetzten Ländern nach Deutschland auch dem Amt 4 des Reichssicherheitshauptamtes, also der Hauptgestapostelle, bekanntgegeben wurde. Nur insofern habe die Gestapo jedoch bei der Durchführung mitgewirkt, als sie „die Häftlinge zu übernehmen hatte“. Zu der Vereinbarung, die im September 1942 zwischen Himmler und dem Justizminister getroffen wurde, nach der „Juden, Polen, Russen, Zigeuner und Ukrainer nicht mehr von den ordentlichen Gerichten abgeurteilt, sondern von dem Reichsführer SS erledigt werden“, bemerkte Dr. Merkel, daß der einzelne Gestapobeamte dazu nur die Ermittlungen durchzuführen und den Bericht an das Reichssicherheitshauptamt abzufassen hatte.

Folterungen unter „Schutzvorschriften“

Die Verhöre dritten Grades (also Folterungen) an Gefangenen seien von der Gestapo „nur ausnahmsweise und unter Einhaltung gewisser Schutzvorschriften“ durchgeführt worden. Diese „verschärften Vernehmungen“ seien aber nicht zur Erpressung von Geständnissen, sondern nur bei „Verweigerung staatswichtiger Auskünfte“ und schließlich „nur beim Vorliegen bestimmter Tatbestände“ angewendet worden.

Hitler befahl „Endlösung“ der Judenfrage

Gegen die Juden sei die Gestapo zum ersten Male in größerem Umfange im November 1938 durch Festnahme von etwa 20.000 Personen vorgegangen. Wenn Hitler im April 1942 die „Endlösung der Judenfrage“, also die Ermordung der Juden befohlen habe, so sei die Gestapo an dieser Endlösung nicht beteiligt gewesen. Die drei Generalhenker Wirth, Hoeß und Eichmann seien nicht Angehörige der Gestapo gewesen und hätten ihre eigenen geheimen Organisationen aufgezogen. (Laut einer eidesstattlichen Erklärung von Dr. Wilhelm Hoettle, stellvertretender Gruppenführer des Amtes VI des Reichssicherheitshauptamtes war Adolf Eichmann „Sektionsleiter im Amt IV [Gestapo] des Reichssicherheitshauptamtes“.)

Ein treffender Vergleich: Gestapo und Sodom

Zusammenfassend argumentierte Dr. Merkel, es sei auch gerecht, Abgrenzungen sowohl zeitlicher Art als auch in den einzelnen Berufs-, und Personengruppen der Gestapo bei einer etwaigen Verurteilung zu treffen.

Als Abschluß seiner Verteidigungsrede für die Gestapo führte Dr. Merkel aus; „Gott würde Sodom nicht zerstört haben, wenn es ihm möglich gewesen wäre, auch nur einen Gerechten in dieser Stadt zu finden. Könnte dieser Gerichtshof nicht ebenso gerecht mit der Gestapo verfahren, in welcher es Tausende und aber Tausende von guten und ehrenhaften Männern gegeben habe?“

Nazi wollten besiegte Völker sterilisieren

Nürnberg (UP.) - Die Naziwissenschaftler betrachteten im Jahre 1941 die Sterilisierung als eine neue und sehr wirksame „Waffe“. Die kleine Pflanze aber, die sie zur Entwicklung ihrer Waffe brauchten, wuchs in Nordamerika und nicht in den deutschen Treibhäusern.

Diese Geschichte wurde bekannt, als beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß ein Schriftstück des Dr. Pokorny an Himmler vorgelegt wurde, in dem dieser ausführte, der Feind müsse nicht nur besiegt, sondern auch ausgerottet werden. Dr. Pokorny führte an, ein gewisser Dr. Madaus hätte die Entdeckung gemacht, daß der Extrakt einer Pflanze, Caladium Seguinum, dauernde Impotenz hervorrufe. „Sollte es möglich sein“, so schrieb Dr. Pokorny, „auf Grund dieser Entdeckung eine Droge herzustellen, könnte man unbemerkt Sterilisierungen durchführen und wir hätten auf diese Art eine neue und wirksame Waffe zur Verfügung.”

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Day 211

Wiener Kurier (August 26, 1946)

Nürnberger Prozeß geht dem Ende entgegen:
Die „letzten Worte“ der Angeklagten werden kurz sein

Nürnberg (AND.) - Während im Verhandlungssaal des Nürnberger Gerichtshofes die Verteidigung Berge von Dokumenten zur Entlastung der als verbrecherisch angeklagten Organisationen vorlegt, beschäftigen sich die Angeklagten mit der Vorbereitung ihrer „letzten Worte“, die das Gericht ihnen vor der Urteilsberatung eingeräumt hat. Da viele der Angeklagten diese Gelegenheit noch einmal benützen wollten, um längere Reden zu halten, sah sich Oberrichter Lawrence genötigt, darauf hinzuweisen, daß diese letzten Worte, die von der Anklagebank aus gehalten werden, sich auf einige Minuten beschränken müssen und auf keine Dinge bezugnehmen dürfen, die schon von ihnen oder ihren Anwälten vorgebracht wurden.

Göring weiß noch nicht, was er sagen wird

„Göring ist impulsiv und Stimmungen unterworfen“, erklärte sein Verteidiger Doktor Stahmer. „Wir haben zwar verschiedene Möglichkeiten besprochen, sind uns aber noch nicht klar, was er sagen wird. Das entscheidet sich erst im letzten Augenblick. Aber seine letzten Worte werden kurz sein.“ Er habe es als besondere Fairneß des Gerichtes empfunden, fügte Dr. Stahmer hinzu, daß der Angeklagte Göring vor einigen Tagen noch einmal Gelegenheit hatte, als Zeuge in eigener Sache auszusagen.

Dr. Alfred Seidl, der Verteidiger des Angeklagten Heß, wies darauf hin, daß der ehemalige „Stellvertreter des Führers“ die Zuständigkeit des Gerichtes abgelehnt habe. „Ich und seine Kameraden auf der Anklagebank“, sagte Dr. Seidl, „haben versucht, auf Heß dahin einzuwirken, daß er auf die Abgabe einer Erklärung verzichtet.“

Ribbentrop bemüht sich sehr

Auch Ribbentrops Schlußworte stehen noch nicht fest, wie sein Verteidiger Dr. Martin Horn mitteilte. Der ehemalige Außenminister bereitete einen Entwurf von 150 Seiten (was einer Sprechzeit von mehreren Stunden entsprechen würde) vor und hat sich nach den Worten seines Anwalts „sehr bemüht“.

Der Angeklagte Keitel dagegen wird sich nach Mitteilung Dr. Neltes wesentlich kürzer fassen als sein Banknachbar Ribbentrop. Keitel, der ursprünglich eine Polemik entwickeln wollte, wird auf Anraten seines Anwalts wahrscheinlich nur fünf bis zehn Minuten allgemein über sein Bild im Spiegel der Anklage sprechen.

Rosenberg ist nicht mehr für große Worte

„Ein großes Wort wird Rosenberg niemals fertigbringen. Dazu ist er noch zu sehr in seiner nationalsozialistischen Ideologie verankert” sagte Dr. Alfred Thoma, der dem Angeklagten vorgeschlagen hat, hauptsächlich zu dem Anklagepunkt des Genocidium (Völkermord) Stellung zu nehmen. „Nicht nur die physische und biologische Vernichtung eines Volkes, sondern auch die Entfernung seiner kulturellen und geschichtlichen Grundlagen, zum Beispiel seiner Bibliotheken, die vom französischen Hauptankläger als Sünde wider, den Geist bezeichnet wurden, fallen unter diesen Begriff“, erklärte Dr. Thoma.

Seyß-Inquart und Frick versuchen es noch

Kurze Erklärungen werden nach Meinung ihrer Verteidiger die Angeklagten Raeder, Kaltenbrunner, Funk, Neurath, Schacht, Papen, Speer und Fritsche abgeben, während Seyß-Inquart seinem Verteidiger Dr. Steinbauer einen 73 Seiten starken Entwurf über seine letzten Worte überreichte.

Auch der Angeklagte Frick, der bekanntlich nicht im Zeugenstand erschien, will in einer ausführlichen Erklärung eine Darstellung seiner Bekanntschaft mit Hitler geben, wie sein Verteidiger Dr. Otto Pannenbecker mitteilte.

Streicher soll sich anständig benehmen

Rechtsanwalt Dr. Hans Marx hingegen hat seinem Klienten Julius Streicher geraten, „sich möglichst anständig zu benehmen“ und nicht länger als zehn Minuten zu sprechen.

Was die einzelnen Angeklagten wirklich zu sagen haben werden, kann natürlich nicht vorausgesehen werden, da ihre Anwälte sie in dieser persönlichen Angelegenheit nur beraten und ihnen keine Vorschriften machen können. Es bleibt daher abzuwarten, ob einer der Angeklagten ein Schlußwort findet, das nach Meinung Dr. Thomas wie folgt lauten müßte:

„Wir haben gesündigt und wir warnen das deutsche Volk davor, vom Nationalsozialismus noch etwas zu erwarten. Hitler hat die Gelegenheit zu einem abschließenden Wort nicht ergriffen und ist als Privatmann in die Dunkelheit verschwunden.“

The Pittsburgh Press (August 26, 1946)

Bubonic plague planned by Nazis

Attack set when armies collapsed

NUERNBERG (UP) – Maj. Gen. Walter Schreiber, former bacteriologist with German High Command, said today the Germans were prepared to release bubonic plague germs on the Allies, but were prevented by the sudden collapse of their armies.

He told the War Crimes Tribunal that Adolf Hitler once had decided on the desperate action in the summer of 1943 as a result of the defeat at Stalingrad.

That action was not taken then and later there was no time because of the sudden collapse of resistance.

Schreiber was flown to Nuernberg from Moscow where he has been held prisoner.

He said that Hermann Goering had been entrusted by Hitler with preparations for bacteriological warfare.

Schreiber said he had told the head of the Posen Institute who was working on the germ warfare that “if the bubonic plague is to be used we must produce a serum to protect our civilians and troops because the military operations are so near Germany.”

He said there was no time to produce such a serum.

He told of biological experiments on humans.