The Nuremberg Trial

Wiener Kurier (October 3, 1946)

Milde des Nürnberger Gerichtes ist unverständlich

Moskauer „Iswestija“ zu den Freisprüchen

Moskau (APA.) - Die „Iswestija“ schreibt in ihrem Leitartikel unter der Überschrift „Das Urteil gegen den Hitlerismus“ zum Urteilsspruch des Internationalen Gerichtshofes Nürnberg: „Ein derartiges Gericht, wie auch ein derartiges Urteil hat die Geschichte noch nie gehabt. Nach dem ersten Weltkrieg gelang es den deutschen Kriegsverbrechern, mit Kaiser Wilhelm an der Spitze, der wohlverdienten Strafe zu entrinnen. Die Tatsache, daß sie straflos ausgingen, ermunterte in der Folge die faschistischen Banditen. Göring und Ribbentrop hegten die Hoffnung, daß sie letzten Endes sich der Verantwortung für ihre Verbrechen entziehen werden. Ihre Hoffnung erwies sich jedoch als trügerisch. Die Akten des Nürnberger Gerichtsprozesses werden für immer eine schonungslose Anklageschrift gegen Faschismus und Aggression bleiben.

Jene, die der Meinung sind, daß die Gerechtigkeit fest und unerschütterlich sein müsse, können jenem Teil des Urteilsspruches nicht zustimmen, der für Heß eine Strafmilderung und für Schacht, Papen und Fritzsche den Freispruch brachte. Diese Nachsicht des Gerichtes wird in weitesten Kreisen Befremden und Bedauern hervorrufen.

Die Rolle dieser vier Angeklagten bei den Verbrechen des Hitlerregimes ist hinlänglich bekannt und kann nicht vergessen werden. Ganz unverständlich ist auch die Weigerung des Internationalen Gerichtshofes, die Hitlerregierung und das Oberkommando der Wehrmacht als verbrecherische Organisationen zu kennzeichnen. Das ist zweifellos als ernster Fehler zu betrachten.

Nichtsdestoweniger wird das in Nürnberg verkündete Urteil eine Rolle bei der moralischen Vernichtung des Faschismus und bei der Säuberung des Erdballs von seinen giftigen Wurzeln spielen.“

Nürnberger Verbrecher beraten sich mit ihren Verteidigern

Nürnberg (WK.) - Im Laufe des gestrigen Tages wurden die 18 verurteilten Hauptkriegsverbrecher in besonderen Räumen des Nürnberger Gefängnisses mit ihren Verteidigern zusammengeführt, um sich mit ihnen über eventuelle Gnadengesuche an den Alliierten Kontrollrat in Berlin zu beraten. Während dieser Beratungen waren jedoch die Gefangenen, deren Hände gebunden waren, durch Glaswände von ihren Verteidigern getrennt und standen unter ständiger Bewachung durch amerikanisch© Militärpolizisten.

Einer Meldung der deutschen Nachrichtenagentur DANA zufolge hat die Gattin des ehemaligen Generalobersten Jodl ein dringendes Gesuch an General Eisenhower und Feldmarschall Montgomery gerichtet, in dem sie die beiden Generale um Unterstützung des Gnadengesuches für ihren Mann beim Alliierten Kontrollrat in Berlin bittet.

Die beiden zum Tode verurteilten Ribbentrop und Frank und der zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilte Funk haben sich entschlossen, gegen ihr Urteil Berufung einzulegen. Des weiteren wird erwartet, daß Keitel und auch Göring nach Rücksprache mit ihren Anwälten um Strafvollzug durch Erschießen anstatt durch Erhängen ersuchen werden.

Göring fügt sich in sein Schicksal

Der Verteidiger Görings, Dr. Stahmer, besuchte morgens unmittelbar nach seiner Besprechung mit seinem Klienten die Gattin Görings, um ihr eine letzte Nachricht ihres Mannes zu überbringen. Wie Dr. Stahmer berichtete, machte Göring auch bei seiner letzten Unterredung einen resignierten Eindruck und schien sich vollkommen mit seinem Tod abgefunden zu haben.

General Eisenhower zum Nürnberger Urteil

Frankfurt am Main (UP.) - General Eisenhower stellte zum Nürnberger Urteilsspruch fest, daß es im allgemeinen mit seinen Erwartungen übereinstimme, lediglich die über Jodl verhängte Todesstrafe habe ihn etwas überrascht. „Ich dachte“, fuhr Eisenhower fort, „daß die Bestrafung der Soldaten dem Alliierten Tribunal ein besonderes Problem bereiten würde. Im Falle Keitel ist es jedoch klar, daß sein ‚unbedingtes Vertrauen zum Diktator für die Bestrafung genügt hat.“

Der Chef des amerikanischen Generalstabes stellte ferner fest, daß seine Stellung mit der des früheren deutschen Generalstabschefs Keitel nicht vergleichbar wäre, da er lediglich Truppenbefehlshaber war und an den politischen Entscheidungen seiner Regierung keinen Anteil hatte, während Keitel der Vertraute des Führers war.

Schuschnigg über Papen

Brüssel (FND.) - Nach einem Vortrag des ehemaligen Bundeskanzlers Doktor Schuschnigg wurde dieser von Journalisten mit Fragen bestürmt. Der Exkanzler beschränkte sich darauf, von seinen persönlichen Erinnerungen während der letzten Jahre und von seiner Gefangenschaft zu sprechen, wollte aber nicht politische Fragen berühren. Obwohl sich Schuschnigg zurückhielt, den Beschluß des Internationalen Gerichtshofes zu kommentieren, gab er doch zu verstehen, daß er Papen, der zwar persönlich kein Nazi war, dennoch als den großen Verantwortlichen der Machtergreifung Hitlers betrachte.

Papen Jr. in die Gefangenschaft zurückgekehrt

Nürnberg (APA.) - Während der freigesprochene ehemalige Reichskanzler Franz von Papen in einem Raum des Justizpalastes vergeblich auf das Auto wartete, das ihn in die Freiheit führen sollte, meldete sich sein Sohn Franz von Papen Jr. gestern nachmittag in einer alten Uniformjacke ohne Rangabzeichen und mit einem gewaltigen Rucksack im Nürnberger Gerichtsgefängnis. Er wurde seinerzeit zeitweilig aus der britischen Gefangenschaft entlassen, um bei der Verteidigung seines Vaters assistieren zu können, und kehrt nun in die Gefangenschaft zurück.

Frau Göring will wieder Schauspielerin werden

München (APA.) - Frau Emmy Göring hat an die amerikanischen Besatzungsbehörden das Ansuchen gerichtet, ihr die Wiederaufnahme ihres früheren Berufes als Schauspielerin zu gestatten, da sie über keinerlei sonstige Mittel für ihren Lebensunterhalt verfüge. Frau Göring war vor ihrer Eheschließung im Jahre 1935 unter dem Namen Emmy Sonnemann als Schauspielerin tätig. Ihr jetziges Ansuchen wurde noch nicht erledigt.

Protestkundgebungen in Berlin

Berlin (WK.) - Im Laufe des gestrigen Tages fanden in Berlin verschiedentlich Protestkundgebungen der Sozialistischen Einheitspartei gegen das Nürnberger Urteil statt das allgemein als „zu milde“ bezeichnet wird. An den Mauern des Berliner Staatsoperngebäudes waren gestern die Schlagworte „Hängt alle 22 auf“ und „Widerruft das Nürnberger Urteil“ zu lesen.

Ein Brief, der die Errichtung eines unabhängigen deutschen Gerichtes zur Verurteilung von Kriegsverbrechern fordert, ist in Berlin durch den Beauftragten der Sozialdemokratischen Partei an den Alliierten Kontrollrat gesandt worden. Einer Meldung aus Hannover zufolge wird in dem Brief Franz von Papen, einer der drei Naziführer, die im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß freigesprochen wurden, als der schuldigste aller lebenden Deutschen bezeichnet.

Russischer Hauptankläger nach Prag abgereist

Prag (Eigenbericht) - Der russische Hauptankläger im Nürnberger Prozeß, Rudenko, wird, wie das tschechoslowakische Pressebüro meldet, aus Nürnberg kommend, heute in Prag erwartet.

Vorkehrungen gegen Selbstmordversuche

Nürnberg (UP.) - Während der zwei Wochen vor der Hinrichtung werden strenge Vorkehrungen getroffen, um einen Selbstmordversuch der zum Tode Verurteilten zu verhindern. In den Zellen wurden die Fenster mit unzerbrechlichem Glas ausgestattet und jede Vorrichtung, die zum Aufhängen benützt werden könnte, entfernt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung mußten die Angeklagten ihre Brillen und Krawatten abgeben. Von nun an wird es den zum Tode Verurteilten unmöglich sein, Rasierklingen, Messer oder ähnliche Gegenstände, mit denen sie sich Verletzungen beibringen könnten, in die Hand zu bekommen.

Alle Angeklagten, gegen die die Todesstrafe ausgesprochen wurde, werden in ihren Zellen Tag und Nacht von Wachposten durch Gucklöcher beobachtet und bis zu ihrer Hinrichtung nicht mehr aus den Augen gelassen. Die strengen Gefängnisvorschriften, die in den Tagen vor der Urteilsverkündung etwas gelockert wurden, treten ab heute wieder in Kraft. Danach ist den Gefangenen täglich eine Stunde Spaziergang und einmal in der Woche der Besuch des Gottesdienstes gestattet. Einmal am Tag dürfen die Angeklagten den Besuch ihrer Verteidiger empfangen.

Nürnberger Verbrecher büßen Gefängnisstrafen in Berlin ab

Berlin (UP.) - Der Alliierte Kontrollrat hat entschieden, daß die in Nürnberg zu Gefängnisstrafen verurteilten Hauptkriegsverbrecher ihre Strafe in Berlin verbüßen sollen, und hat die Berliner Kommandantur damit beauftragt, ein entsprechendes Gefängnis zu bestimmen. Bei der morgigen Sitzung der Kommandantur soll nun entschieden werden, wo Rudolf Heß und die anderen sechs zu Gefängnisstrafen verurteilten Nazi untergebracht werden.

Unter den in Frage kommenden Gefängnissen befindet sich das bekannte Plötzensee-Zuchthaus, in welchem die wegen ihrer Teilnahme am Attentat gegen Hitler vom 20. Juli 1944 zum Tode verurteilten Offiziere und Beamten hingerichtet wurden. Nach amtlichen Schätzungen sind in diesem Zuchthaus während des Naziregimes mehr als viertausend Deutsche, die den Nazi feindlich gegenüberstanden, ums Leben gekommen. Anderen Berichten zufolge besteht ferner die Absicht, den großen Luftschutzbunker im Berliner Tiergarten zu einem Gefängnis umzubauen und dort die Hauptkriegsverbrecher einzusperren.

Die Weltpresse zum Nürnberger Urteil

Die Presse der Welt bespricht die Nürnberger Urteile in ausführlichen Kommentaren, die beinahe einhellig zu einer Ablehnung der Freisprüche gelangen.

Frankreich

„Resistance“: „Daß Fritzsche ein Statist dritten Ranges, der niemals einem Göring oder einem Sauckel an die Seite hätte gestellt werden dürfen, freigesprochen wurde, mag noch hingehen, aber der Freispruch Schachts und Papens ist nicht nur eine Sinnwidrigkeit, sondern zerstört geradezu die Grundlage des Prozesses.“

„Humanité“: „Dieses Urteil ist eine Beleidigung derer, die für die Freiheit gestorben sind, eine Einladung an die Trustmagnaten, die den Hitlerismus großgezogen haben, wieder zu beginnen!“

„Populaire“: „Drei Angeklagte wurden freigesprochen, sieben andere entgehen dem Galgen. Es ist ein Sieg des Vatikans und der internationalen Hochfinanz.“

„Figaro“: „Von Wichtigkeit ist nicht so sehr der Inhalt des Urteilspruches oder die Tatsache, ob ein Angeklagter mehr oder weniger seinen Kopf vor dem Strick rettet. Wir haben niemals unsere Leser an das Rachegeschrei gewöhnt, welches von anderen Seiten erhoben wird, und wir glauben, daß es nicht an uns ist, die Tötung von Menschen zu verlangen, selbst wenn ihr Tod gerecht und notwendig ist. Die Hauptsache ist das Urteil selbst, ist die Tatsache, daß die zivilen und militärischen Leiter eines großen Staates zum erstenmal vor den Schranken des Gerichtes der überfallenen und zu Opfern gemachten Nationen erscheinen mußten.“

„Epoque“: „Das Urteil von Nürnberg darf nicht ein einfaches Nachwort zu einer der größten Tragödien der Geschichte sein. Es wird nur dann Sinn haben, wenn es die Einleitung zu einem neuen Recht wird, welches die Wiederholung von Ungeheuerlichkeiten verbietet, die die Menschheit nicht mehr ertragen könnte.“

Italien

„Messagero“: „Wenn das Urteil von Nürnberg dazu dient, die Staatsoberhäupter von voreiligen Entscheidungen abzuhalten und sie zu warnen, daß der Krieg sie der Verantwortung vor den Gesetzen der Menschlichkeit und Zivilisation nicht entzieht, so ist es nicht vergeblich gewesen.“

Jugoslawien

„Borba“: „Die Völker erwarteten von Nürnberg den Triumph der Gerechtigkeit und nicht dunkle imperialistische Berechnungen, welche die Wurzel des Faschismus zu schonen versuchen. Dieses Urteil wird eine Mahnung an alle demokratischen Kräfte der Welt sein, sich gegen die Werber faschistischer Verbrecher zu vereinigen.“

Norwegen

„Morgenposten“: „Der Freispruch eines Mannes wie Papen ist mit dem Gerechtigkeitsgefühl der Mehrheit der Völker schwer vereinbar.“

„Arbiderbladet“: „In einem Lande, das die Besetzung zu ertragen hatte, hat man zweifellos das wärmste Mitgefühl für den russischen Standpunkt, der gegen die drei Freisprüche Stellung nimmt und für Heß die Todesstrafe verlangt. Es ist zu befürchten, daß später die Satelliten der jetzt Freigesprochenen, die den reaktionären Wirtschaftskreisen angehören, in Freiheit gesetzt werden und daß höhere Offiziere mit leichten Strafen davonkommen.“

Die Stimme AMERIKAS

Zum Nürnberger Urteilsspruch

In den Leitartikeln der amerikanischen Presse über das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg wird hervorgehoben, daß das Urteil streng war.

„New York Herald Tribune“: „Man kann dieses strenge und wuchtige Urteil, welches das ungeheure Elend, die Leidenschaften und das Verbrechertum der Vergangenheit in einem weiten historischen Gesamtbild sorgfältig abwägt, nicht lesen, ohne dadurch die Überzeugung zu vertiefen, daß die Angeklagten, die sich vor den Schranken der Siegermächte befanden, gleichzeitig auch vor den Schranken des größeren Tribunals der Geschichte standen. Angesichts des vorliegenden Ergebnisses des Gerichtes kann man das ungeheure Werk dieses Gerichtes nur mit großer Achtung betrachten. Überraschend wirkt in diesem Urteil bei genauerem Zusehen höchstens die Wohlerzogenheit der Argumente, auf die sich das Urteil stützt und die einen überzeugenden Beweis der Gerechtigkeit darstellen, mit der das Verfahren geführt wurde. Das Gericht hat die legale Grundlage seiner Tätigkeit fest und genau eingehalten. Vage Theorien einer Kollektivschuld waren ausgeschlossen. Jeder einzelne Angeklagte wurde nur auf Grund der Anklagepunkte, deren er überführt wurde, gerichtet, keineswegs auf Grund anderer Argumente. Das Gericht prüfte ein ungeheures Beweismaterial. In drei Fällen erfolgte ein Freispruch, in denen die vorgebrachte Anklage sich nicht durch Beweismaterial erhärten ließ.

Der ablehnende Standpunkt der Russen hinsichtlich der Freisprüche und in einigen anderen Punkten ist keineswegs willkürlich, sondern beruht auf wohlerwogenen Gründen. Die Tatsache, daß der von den Russen eingenommene Standpunkt von der Mehrheit des Gerichtshofes abgelehnt wurde und daß diese Ablehnung sich durchsetzt, erhöht die moralische Autorität dieses großen Verfahrens. Die Verurteilten wurden nicht der Niederlage überführt, sondern des Verbrechens. Dabei handelt es sich um Verbrechen, die heutzutage in den Augen der gesamten zivilisierten Menschheit als schwerste Verbrechen gelten. Die meisten der Verurteilten, darunter sämtliche, über die die Todesstrafe verhängt wurde, wurden der Schuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit überführt., auf denen in jedem Rechtssystem seit undenklichen Zeiten die schwerste Strafe steht.

Der durch dieses Urteil errichtete neue Präzedenzfall ist ein Präzedenzfall der gerechten Einschätzung der Kriegsschuld. Es handelt sich hier um ein Problem, dem die Welt seit Altersherz gegenübersteht, für welches jedoch dieses Gericht erstmalig eine Vernunft- und kulturgemäße Lösung gefunden hat. Gegenüber dem gesamten ungeheuren Todeskampf der Menschheit, der aus den von den Naziabenteurern erzeugten und ausgebeuteten Übeln stammt, hebt sich das in Nürnberg ergangene Urteil als ein kleiner, aber bedeutungsvoller Schritt zu einer besseren und gerechteren Weltgemeinschaft ab.“

„Washington Post“: „Schacht, Fritzsche und Papen sind einer Aburteilung in Nürnberg entgangen. Dies scheint einerseits auf den Mangel an Beweisen und anderseits auf die geschickte Führung der Verteidigung zurückzuführen zu sein. Hinsichtlich der Entscheidung über die Naziorganisationen werden die Meinungen geteilt sein. In weiten Kreisen ist man der Auffassung, daß in der Anerkennung einer Kollektivschuld etwas Unzivilisiertes steckt.

Der russische Richter stimmt mit der Auffassung des Gerichtshofes nicht überein, welcher es ablehnte, das Reichskabinett, den Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht als verbrecherische Organisationen zu erklären. Sicherlich wurden diese Körperschaften nach Hitlers Ebenbild geschaffen. Es wäre aber doch eine Vergewaltigung der Tatsachen, wenn man sie mit SS, SD, Gestapo und dem Führerkorps der Partei auf eine Stufe stellen wollte. Die Letztgenannten waren die Hauptorgane, durch welche die Übeltaten des Naziterrors durchgeführt wurden. Es gibt immer noch Juristen, welche gegen die sogenannte rückwirkende Bestrafung Einwendungen erheben. Sie machen geltend, daß die Verbrechen, die den Angeklagten zur Last gelegt wurden, keine Verbrechen im Sinne des Völkerrechtes waren, in dem Zeitpunkt, als die betreffenden Handlungen begangen wurden. Wir waren nie dieser Ansicht. In unserem Gemeinschaftsleben bestand das Recht schon, bevor es Gesetzbücher gab, und zwar in der Gewohnheit, im Brauch und in der sittlichen Haltung des Volkes. Wer diese Gesetze verletzte, wurde bestraft.“

„New York Times“: „Durch, diese Urteile kann weder all das Übel gesühnt werden, das jene Männer über die Welt gebracht haben, noch kann es irgend etwas davon ungeschehen machen. Aber es kann dazu beitragen, das Gewissen der Menschheit zu beruhigen und den Begriff der Menschenwürde wieder zu Ehren zu bringen, der nicht ungestraft beleidigt werden darf.

Wenn die über die Naziführer verhängten Todesurteile und Kerkerstrafen andere, ähnlich gesinnte Elemente in Hinkunft von ähnlichen Gewalttaten abhalten, dann werden die Naziführer letzten Endes trotz ihrer ehrlosen Absichten und gegen ihren Willen der Welt einen Dienst erwiesen haben.

Der bedeutendste unter den zum Tode verurteilten Naziführern ist zweifellos der frühere Reichsmarschall Göring, der nicht nur - da Hitler tot ist - unter den Angeklagten die erste Stelle einnahm, sondern auch die Verkörperung all dessen darstellt, was den Nazismus ausmachte, und all. dessen, was den übrigen Angeklagten in ihrer Gesamtheit zur Last gelegt wird. Das Gericht kam zu der Erkenntnis, daß Görings Schuld in ihrem Ausmaß einzigartig sei. Gerade gegen diese Sorte Menschen und ihre Geisteshaltung wurde das neue Gesetz gegen einen Angriffskrieg von dem Gericht ausgearbeitet.

Wenn überhaupt, so gab es in dem Urteil bloß eine Überraschung, nämlich die Freisprüche. Sie betreffen den wirtschaftlichen Organisator des Hitlerregimes, Schacht, den Verschwörer Papen, der an der Wiege des Nazistaates stand und Hitler zur Macht gebracht hat, und schließlich Fritzsche, der in Vertretung Goebbels den Propagandaapparat der Nazi bediente, der eine der mächtigsten Waffen Hitlers war. Man kann es dem russischen Richter leicht nachfühlen, daß er mit diesem Teil des Verdiktes nicht übereinstimmt, und man kann auch verstehen, daß auch die Ankläger darüber ungehalten sind. Aber die Mehrheit des Gerichtshofes stützte sich auf zwei Erwägungen, die wir als richtig erachten, und die die Anerkennung der Welt finden werden. Zunächst wurde durch die Charta des internationalen Gerichtshofes festgelegt, daß dieser nur über internationale Verbrechen im Zusammenhang mit einem Angriffskrieg urteilen soll, nicht über Verbrechen, die nur ein Land betreffen, so empörend sie auch sein mögen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit einem internationalen Angriffskrieg stehen. Bei einer solchen Begrenzung der Zuständigkeit des Gerichtshofes konnte eine Schuld der drei Freigesprochenen nicht in zweifelsfreier Weise erwiesen werden. Die Frage ihrer Schuld an Verbrechen in einem einzelnen Lande bleibt dabei offen. Jedoch wird dadurch verhindert, daß ein Präzedenzfall einer Einmischung des Ausländers in die inneren Angelegenheiten eines Volkes aufgestellt wird, die nicht einmal dem Sicherheitsrat zusteht.“

„Louisville Courier-Journal“: „Die Richter dieses Gerichtshofes, Briten, Amerikaner, Franzosen und Russen, haben die Menschheit um lebende Gesetze bereichert und auf diese Weise den obersten Grundsatz des Friedens neu bekräftigt. Der Gerichtshof hat diesen Grundsatz keineswegs aus dem Nichts hervorgebracht, sondern wurde vielmehr durch das Festhalten an dem Prinzip dazu geführt, daß Verträge eingehalten werden müssen. Die Haager Konvention vom Jahre 1899, der Kellogg-Briand-Pakt vom Jahre 1928 und sonstige Abkommen bildeten die Grundlage für die Erkenntnis des Gerichtes, daß der im Jahre 1939 ausgebrochene Weltkrieg einen Angriffskrieg darstellt, der bereits mehr als zehn Jahre zuvor als verbrecherisch geächtet worden war.“

„Baltimore Sun“: „Viele werden geneigt sein, sich über den Freispruch Papens und Schachts zu wundern, beide aalglatte Figuren der schlimmsten Sorte im Hitlerregime. Vielleicht werden auch viele geneigt sein, an der Richtigkeit der Verurteilung Keitels und Jodls zu zweifeln, die als Soldaten zu Gehorsam verpflichtet waren. Aber daran kann kein Zweifel bestehen, daß Göring, Ribbentrop, Rosenberg, Streicher und die übrigen schuldig sind, zahlreiche schändliche Verbrechen begangen zu haben.“

„Cincinnati Enquirer“: „Betrachtet man die Tätigkeit des Gerichtes mehr vom moralischen als von einem streng juristischen Standpunkt, so ist es unserer Meinung nach eine offensichtliche Schwäche des Urteils, daß der Generalstab und das Oberkommando von der Anklage der Verschwörung freigesprochen wurden. Die Berufung der Angeklagten auf die Befehle von höherer Seite wiegt sicherlich in einer militärischen Organisation schwerer als sonstwo, aber das Nürnberger Gericht hätte auch die Tatsache berücksichtigen können, daß der deutsche Generalstab schon seit der Zeit Bismarcks dauernd in Verschwörungen zur Führung eines Angriffskrieges verwickelt war. Für alle Fälle ist es eine historische Leistung, die politischen und militärischen Häupter des Nazismus für das Verbrechen des Angriffskrieges zur Verantwortung zu ziehen. Wenn Gesetz und Sittlichkeit das Höchste in der Welt, werden und bleiben sollen, und dies zum Muster für die Ächtung des Krieges werden.“

Nürnberger Freisprüche widersprechen jedem Recht

Stellungnahme des Verbandes österreichischer Antifaschisten

Wien (APA.) - Das Präsidium des Verbandes ehemals politisch Verfolgter Antifaschisten Österreichs sieht sich im Namen der Gerechtigkeit und Menschenwürde verpflichtet, öffentlich festzustellen, daß die im Nürnberg er Prozeß erfolgten Freisprüche beziehungsweise verhängten Kerkerstrafen nicht dem Rechte der Opfer des Faschismus entsprechen. Man könne es nicht verstehen, daß auch nur für einen dieser Hauptkriegsverbrecher eine Entschuldigung oder ein Milderungsgrund gefunden wurde, dem sie es verdanken, ihre Verbrechen nicht mit dem Tode sühnen zu müssen.

Die Kundgebung schließt: „Es widerspricht außerdem jeder Rechtsauffassung und hemmt die Wiederherstellung der Rechtsmoral, wenn Menschen, welche die Befehle dieser Hauptkriegsverbrecher ausführten, gerechterweise ihr Leben lassen, müssen, während zehn von diesen das Leben geschenkt wurde. Unverständlich bleibt für die Österreicher, daß Papen, als der Vorbereiter der Aggression Österreichs, nun in Freiheit weiterleben und Schirach, als der Verantwortliche für die Ausrottung zehntausender Wiener und für die Zerstörungen in unserer Stadt, mit einer Kerkerstrafe davonkommen soll.

Es bleibt zu hoffen, daß der österreichischen Justiz Gelegenheit gegeben wird, die Schandtaten dieser beiden Hauptkriegsverbrecher nach österreichischem Recht abzuurteilen.“

The President’s News Conference
October 3, 1946, 10:30 a.m. ET

White House
Washington, D.C.

Q.: Mr. President, have you any comment on the Nuremberg verdict, particularly the acquittals?

THE PRESIDENT: I have none. I think that’s a fair trial, as far as I can see it, and I think it’s a good thing for the world – one of the greatest things that has come out of this war.

The Evening Star (October 3, 1946)

U.S. Army to escort Schacht, Papen and Fritzsche from zone

NUERNBERG (AP) – Franz von Papen, Hans Fritzsche and Hjalmar Schacht, the three Nazi leaders acquitted by the International Military Tribunal, will be escorted to the British zone tonight or tomorrow by American military personnel, defense counsel said tonight.

All three will be taken to Hamburg, from whence Schacht will proceed to his home in Schleswig-Holstein, counsel said.

It could not be learned whether the former German financier would be provided with escort after his arrival in Hamburg.

Fritzsche, former deputy propaganda minister, sent his wife to Hamburg yesterday and expressed hope she would be there when he arrived.

Anton Pfeiffer, chief denazification officer for Bavaria, announced he had been instructed to give the three a guarantee of “safe conduct,” protecting them from arrest by German denazification courts in the American zone.

Defense counsel said the trio would leave at an unannounced time and would follow a secret route, all in the same automobile. Just what type of escort would be provided was not announced.

The protection granted the three from prosecution by courts in the American zone, Pfeiffer stressed, is temporary, covering only their departure from the Nuernberg jail and the zone.

Pfeiffer said he got his instructions from Brig. Gen. Walter Muller, American military governor of Bavaria, who in turn got them from Lt. Gen. Lucius D. Clay, deputy military governor in Berlin.

The Bavarian indicated that the instructions are being handed down to the Nuernberg German police, who already had been armed with orders to arrest all three as soon as they left jail and bring them before the denazification court.

German Chief of Police Wilhelm Stahl, waiting in the military police office, had not yet been informed of the new development. Counsel for the three men heard word unofficially, however, and promptly went into joint conference with American security officers on the subject of transportation.

New trials set back

Brig. Gen. Telford Taylor said the acquittal of Schacht has had such an adverse effect on Allied plans to try Nazi industrialists on warmaking charges that Justice Robert H. Jackson intends to outline the problem to President Truman.

Gen. Taylor, who is in charge of any new proceedings, said any announcement of the future course to be followed would be made from the White House after Justice Jackson confers with the President.

At any rate, American attorneys said, the tribunal’s refusal to convict Schacht, the former German economics minister and Reichsbank president, means that an Allied trial of German industrialists originally scheduled to begin this month now will be postponed, perhaps until early next year.

Attorneys have been given until December 15 to file briefs in the cases of such industrialists as the Krupp and Farben interests, charged with providing Adolf Hitler with the tools of war.

Papen evidence cited

The decision to set back the time table was made as soon as the Schacht acquittal was announced, American sources said, adding that there now was considerable doubt as to whether any industrialist could be convicted of conspiracy to wage aggressive war if Schacht was able to establish his innocence.

They said the testimony in the 10-month-long war crimes trial just ended disclosed that Von Papen had conferred with Ruhr industrialists on Hitler’s behalf as the Nazis rose to power, yet Von Papen also was acquitted.

The acquittal of the German general staff and high command as units also was said to have an important bearing on future trials of individuals as “militarists.” One attorney said it was the opinion now that such individuals could be convicted only on a showing that they were responsible or linked directly to some war crime or atrocity.

News blackout maintained

A news blackout still veiled the heavily guarded Nuernberg courthouse and jail housing 11 condemned Hitler lieutenants as defense attorneys prepared appeals they hoped might save some of the defendants from the ignominy of the gallows.

Attorneys for Martin Bormann, who was convicted in absentia, were the first to file an appeal asking for commutation of the death sentence to life imprisonment.

The appeal was filed with the quadripartite commission which is sitting here in secret session. It in turn will relay the appeal to the Allied Control Council in Berlin.

Bormann was reported killed while trying to escape Berlin before the city fell to the Russians in May 1945. Since then, he has been reported seen near Lake Constance and in Munich, although these reports never have been confirmed.

Strike against acquittals cripples Berlin industry

BERLIN (AP) – Industry and public transport of Berlin were crippled today by a 10-minute strike of union workers protesting against the acquittals and prison sentences among the International Military Tribunal verdicts at Nuernberg.

The strike was called by the leadership of the leftist Socialist Unity Party and union officials. The demonstration was particularly effective in the Russian sector.

Industrial current was cut off at a number of places. Streetcars and buses were halted for the full 10 minutes in several areas.

The majority of German political parties, right as well as left, demanded that the three defendants acquitted at Nuernberg be delivered to German courts for trial.

The leftist Socialist Unity Party spearheaded the campaign here with a resolution demanding: “Deliver all war criminals to a German people’s court.”

This resolution speaking of Franz von Papen, Hjalmar Schacht and Hans Fritsche, declared “These active Nazis belong on the gallows.”

Mrs. Jodl’s mercy appeal to Eisenhower returned

NUERNBERG (AP) – Mrs. Alfred Jodl’s appeal to Gen. Eisenhower to save the life of her condemned husband came back today – marked “addressee traveled away without any new address.”

She had sent a message to the U.S. Chief of Staff, saying: “Out of my deepest heart I ask you to plead for my husband’s life. If he should have been mistaken, so he has done it to accomplish his duties as a soldier.”

Her husband, Col. Gen. Alfred Jodl, who was Adolf Hitler’s last chief of staff, was sentenced by the International Military Tribunal Tuesday to hang on October 16.

Gen. Eisenhower, who is in Scotland, has no authority to intervene in the matter, appeals from the tribunal’s sentences being solely in the province of the Allied Control Council in Berlin.

Truman calls war trials good thing for world

President Truman thinks the Nuernberg trials were one of the best things that came out of the war.

He told a news conference questioner today that the trials were fair and a good thing for the world.

He did not comment specifically on the three acquittals.

The Pittsburgh Press (October 3, 1946)

Acquitted Nazis promised safety from German police

Von Papen, Schacht, Fritzsche to go to British zone after arrest is forestalled

NUERNBERG (UP) – German civil authorities and the American Military Government agreed today to give Franz von Papen, Hjalmar Schacht and Hans Fritzsche safe passage to the British zone without threat of German arrest.

Nuernberg de-Nazification officials had ordered the three men arrested as former Nazis. one hundred policemen had surrounded the Palace of Justice waiting for them to come out. The police were withdrawn on directions of the American Military Government.

The arrest order remained in effect, however, and the three acquitted Nuernberg defendants may spend another night in their chosen sanctuary – the Nuernberg jail.

Schacht seeks safety

Schacht said earlier that he was not leaving the courthouse, partly because of the police outside and “besides it’s safe and cheaper in here.”

German warrants were issued for each of the three acquitted defendants, outlining the reasons for the proposed arrests.

Fritzsche was described as “under extreme suspicion … of having been active in a leading position and of having given support to Nazi despotism.”

Papen’s plea rejected

Schacht and von Papen were charged with “being active in the government of the Third Reich to an extent that was permitted only to leading Nazis.”

Von Papen’s request to enter the French zone to Join his wife at Ravensburg was turned down yesterday by French authorities.

By 1 p m. today the only appeal lodged officially was that for Martin Bormann, the missing former Nazi deputy. It was based on grounds that he was dead anyway.

Three spurn appeals

It was learned that Col. Gen. Alfred Jodl, Field Marshal Wilhelm Keitel and Hans Frank would make no personal appeals for mercy. Both Keitel and Jodl, however, are asking through their attorneys for death before a firing squad rather than hanging.

Hermann Goering did not want to appeal, but his wife did, and his lawyer probably will.

Joachim von Ribbentrop was considered practically certain to appeal.

Musmanno sent to Nuernberg

Cmdr. Michael A. Musmanno, USNR, has returned to Germany to report the Nuernberg war criminal sentencing and executions for the Navy.

He is expected to be released from naval service following the executions in two weeks and return to Pittsburgh permanently to resume his role as Common Pleas judge.

An announcement from Great Lakes, Illinois, said Cmdr. Musmanno has been awarded the Purple Heart for injuries received November 11, 1944. At that time, he was serving as civil affairs officer with the Fifth Army at Mount Formiche, Italy.

Wiener Kurier (October 4, 1946)

Nürnberger USA-Richter Biddle:
Auslieferung Pupens und Neuraths ist unwahrscheinlich

Prag (AP.) - Das amerikanische Mitglied des Nürnberger Tribunals Francis Biddle gab gestern der Hoffnung Ausdruck, daß die Angeklagten, die in Nürnberg freigesprochen wurden oder nur Gefängnisstrafen erhielten, nicht mehr vor einem anderen Gerichtshof unter der gleichen Anklage stehen würden.

Biddle äußerte sich auch über die Forderung, daß Franz von Papen, der frühere Nazibotschafter in Österreich, an dieses Land und Constantin von Neurath, der frühere Reichsprotektor für Böhmen und Mähren, an die Tschechoslowakei ausgeliefert werden sollen. Er erklärte hierzu, daß die Frage einer zweimaligen Anklageerhebung im internationalen Recht nicht geklärt sei und daß die westlichen Länder sicherlich dagegen sind.

„Nürnberg bedeutet nach meiner Meinung“, sagte Biddle, „die Einführung eines neuen Faktors im Völkerrecht, des Grundsatzes, daß Staatsmänner für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind und daß es nunmehr kein Verstecken hinter dem vagen Begriff ‚Staat‘ mehr gibt. Die Verantwortung ruht, wie recht und billig, auf dem einzelnen.“

Biddle wies im weiteren Verlauf des Interviews darauf hin, daß man die Verbrechen, deren sich die Angeklagten schuldig machten, begrifflich schon vor dem Entwurf der Charta des Gerichtshofes kannte.

Erneutes Auslieferungsgesuch Österreichs

Wien (APA.) - Der Bundesminister für Justiz hat an den Chef der amerikanischen Anklagebehörde beim Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg nachstehendes Telegramm gerichtet:

„Justice Robert H. Jackson, US Chief of Council, US-Army Office. Bezugnehmend auf meine wiederholten Besprechungen mit Ihnen, betreffend das Begehren Österreichs auf Auslieferung mehrerer in Nürnberg angeklagter Kriegsverbrecher, beehre ich mich zu Ihrer Kenntnis zu bringen, daß das Auslieferungsansuchen an den Internationalen Militärgerichtshof bezüglich Papen und Schirach aufrechterhalten wird, und bitte Sie, die eheste Überstellung Papens und Schirachs nach Wien zu unterstützen. Ich wiederhole aus dem Auslieferungsbegehren vom 30. November 1945 das Ersuchen, bei der Entscheidung darauf Rücksicht zu nehmen, daß es der einmütige Wunsch des österreichischen Volkes ist, durch seine eigenen Behörden die Straftaten untersucht zu sehen, die gegen Österreich oder in Österreich begangen wurden.

Bundesminister für Justiz Dr. Josef Gerö.“

Die Freigesprochenen sollen unter USA.-Gefeit in die britische Zone

Nürnberg (WK.) - Einer Anordnung des stellvertretenden amerikanischen Militärgouverneurs in Deutschland, Generalleutnant Lucius D. Clay, zufolge, wurde den drei freigesprochenen Kriegsverbrechern Schacht, Papen und Fritzsche freies Geleit in die britische Besatzungszone Deutschlands gewährt.

Die drei freigesprochenen Angeklagten des Nürnberger Prozesses, Schacht, Papen und Fritzsche, haben noch die dritte Nacht in amerikanischer Schutzhaft verbracht.

Weitere Protestkundgebungen gegen den Nürnberger Urteilsspruch

In allen vier Zonen Deutschlands fanden auch weiterhin unter der Leitung der verschiedenen politischen Parteien, die ohne Unterschied der Richtung einmütig die gefällten Freisprüche ablehnen, Protestkundgebungen statt. Die sozialistische Einheitspartei der sowjetrussischen Besatzungszone forderte, Schacht, Papen und Fritzsche vor einen deutschen Gerichtshof in Berlin zu stellen, während das Exekutivkomitee der Sozialdemokratischen Partei den Alliierten Kontrollrat aufforderte, einen unabhängigen deutschen Gerichtshof einzusetzen, um nochmals ein Verfahren gegen jene Personen durchzuführen, die Hitler zur Macht verhalfen.

Das erste Gnadengesuch vor dem Alliierten Kontrollrat

Gestern wurde dem Alliierten Kontrollrat in Berlin das erste Gnadengesuch eines der in Nürnberg verurteilten Hauptkriegsverbrecher vorgelegt. Es ist dies das Gesuch für den in Abwesenheit zum Tode verurteilten Martin Bormann, das sein Verteidiger eingereicht hatte.

Truman hält Urteile für gerecht

Washington (UP.) - Präsident Truman erklärte bei seiner gestrigen Pressekonferenz in bezug auf die Nürnberger Urteile, daß dies wenigstens eine gute Sache gewesen wäre, die sich aus dem Krieg ergeben hätte. Im übrigen fände er die Urteile gerecht.

Prozeß gegen die deutschen Industriellen erst Anfang nächsten Jahres

Nürnberg (AP.) - Wie aus Kreisen amerikanischer Juristen verlautet, wurde der Plan, die Naziindustriellen wegen der Vorbereitung zu einem Angriffskrieg vor Gericht zu stellen, dahingehend geändert, daß der ursprünglich für diesen Monat angesetzte Prozeß nunmehr auf Anfang des nächsten Jahres verschoben wurde. Als Grund für die Verschiebung wird der Freispruch Schachts angeführt.

In diesem Zusammenhange erklärte der mit der Vorbereitung des Prozesses beauftragte General Telford Taylor, Oberrichter Jackson werde diese Frage dem Präsidenten Truman vorlegen; das Weiße Haus werde sodann die nötigen Richtlinien erteilen.

The Evening Star (October 4, 1946)

British refuse to let Schacht and Fritzsche move to their zone

French bar Von Papen; three acquitted Nazis stay in Nuernberg jail

NUERNBERG (AP) – U.S. Army authorities said today that the British had refused to permit Hjalmar Schacht and Hans Fritzsche, acquitted of war crimes by the International Military Tribunal, to enter the British occupation zone of Germany.

Lt. Gen. Lucius Clay, deputy American military governor, announced that the French had rejected the plea of Nazi diplomat Franz von Papen, the third of the acquitted German war leaders, to settle in the French zone.

The three acquitted men still were in the Nuernberg Palace of Justice Jail, hopefully awaiting safe conduct out of the American zone. They told attorneys and Army officers they feared the treatment they might receive at the hands of the Bavarians around Nuernberg, who want to try them under denazification laws.

Col. B. C. Andrus, security officer, said he was anxious to get rid of his “star boarders,” but would keep them in his custody pending a decision at a higher level.

Appeals filed for three

Meanwhile, attorneys for three additional Nazi war leaders and for the SS (Elite Guard) filed appeals from their convictions with the Allied Control Council. Appeals on behalf of six of the 19 men convicted Tuesday now were before the Council.

Appeals were filed for Hitler’s erratic deputy, Rudolf Hess, who was sentenced to life imprisonment; for Hans Frank, Hitler’s gauleiter in Poland, and Jew-baiter Julius Streicher, both condemned to hang.

Already on file were appeals for Wilhelm Frick, “protector” of Bohemia and Moravia; Nazi philosopher Alfred Rosenberg and Deputy Fuehrer Martin Bormann, all sentenced to hang. Bormann was tried in absentia. All appeals must be before the Council by 3:45 p.m. tomorrow.

In Berlin, U.S. Army headquarters said the three acquitted men would be given time to mull over their dilemma and make new requests. It was added that if the requests were acceptable the men would be given safe conduct to the borders of the occupation zone involved, to protect them from violence.

The announcement said that if the three selected the American zone they would be given safe conduct to the community involved and police would be instructed to protect them from violence. Headquarters said it remained for German courts to decide whether any of the three would be tried for crimes within Germany and that the safe conduct from the prison in no way would interfere with any official German action.

Funk angry over Schacht

Walther Funk fumed with impotent anger yesterday because the man he succeeded as the No. 1 Nazi economist – Schacht – was acquitted.

A defense attorney said he was told by the pudgy former economics minister, who was sentenced to life imprisonment, that he found Schacht’s acquittal difficult to understand because Schacht directed industrial preparation for war over a period of five years.

Funk also told his attorney he would have preferred death to life imprisonment. His attorney asked him if that was the case why did he not trade places with one of the 11 condemned men.

“I didn’t really mean it that way,” Funk replied hastily.

Highly displeased

The stubby little man, who was charged with having used the Reichsbank for deposits of gold fillings from the teeth of Nazi extermination victims, in general was highly displeased with the tribunal’s judgment. His attorney said Funk protested that “10 months of trial were not required just to copy the indictment again.”

Just the reverse attitude was displayed by Baldur von Schirach, former leader of the Hitler Youth movement, who was sentenced to 20 years. He liked the verdict.

His counsel said Von Schirach ordered that no appeal be made on his behalf because “it would wrongly indicate my disbelief in the correctness of the judgment.” He added that the greatest value of the verdict was in his acquittal on two of the counts – conspiracy to wage aggressive war and crimes against peace, the attorney said. Von Schirach felt this meant the Jugend (youth movement) he headed could not be held responsible for war crimes.

War crimes official lauds Jackson’s work at Federal Bar dinner

By William A. Millen

Supreme Court Justice Hugo L. Black sat calmly smoking a cigarette as be heard a Federal Bar Association audience last night applaud his enemy and court colleague, Justice Robert H. Jackson for the latter’s part in the war crimes trial at Nuernberg.

Justice Jackson, chief American prosecutor at the trial, was lauded by Judge John J. Parker, senior judge of the 4th Judicial Circuit, who had just flown here from Germany, where he served as American alternate member on the International Military Tribunal that conducted the trial. The occasion was a dinner at the Mayflower Hotel by the Federal Bar Association, honoring the 11 senior circuit federal judges, who yesterday closed a three-day session on current court problems at the Supreme Court.

Judge Parker paid tribute to Justice Jackson for his part in setting up the tribunal, said that he doubted if ever such a contribution to the benefit of mankind had been made and declared that “he has rendered a great service to the country and to humanity.”

Black withholds applause

The audience applauded, but Justice Black, seated near the speaker, looked at him and continued to puff on his cigarette. He did not applaud. Justice Jackson has charged that Justice Black sat on a Supreme Court case in which the latter’s law partner had participated.

A number of lawyers who had worked with Justice Jackson when he was attorney general in the Justice Department were present in last night’s audience. Judge Parker also paid tribute to another former attorney general, Francis Biddle, who was the American member on the war crimes tribunal. Judge Parker said Mr. Biddle composed many differences, turned down the chairmanship and insisted that the senior jurist, a Briton, be given that honor.

Judge Parker said the trial means that “the world has finally gotten around to doing something about the greatest crime with which the wickedness of men can afflict mankind, the crime of aggressive war.”

“Nowhere is more clearly demonstrated than in the records of this trial the eternal truth that the foundations of a state are not merely physical, but are spiritual and moral, and that, when its spiritual and moral foundations are destroyed, no state can live or ought to live,” declared Judge Parker. “The madness of the tyrants who ruled Germany brought destruction upon her at the hands of the nations whom she had wronged and attacked; but the record made in this trial shows that the war was not the cause, but an incident of the ruin which had already come upon the German people as a result of the rebellion of her leaders against the moral order of the universe. If the trial can impress but this one lesson on the conscience of mankind, it will have justified all the effort it has cost.”

Jackson absent

The trial shows, the speaker said, that the view has been accepted that “the world community is to be ruled by law and not by force alone.”

“It is not too much to hope that what we have done may have laid a foundation for the building of a permanent court with a code defining crimes of an international character and providing for their punishment,” said Judge Parker.

Judge Parker left Paris at 5 p.m. Tuesday and reached Washington at 9 p.m. Wednesday. Justice Jackson was on the plane with him, but went to Buffalo, New York, and did not attend the dinner here.

Vice Adm. William H. P. Blandy, commander of the Joint Task Force which conducted the atomic bomb tests at Bikini Atoll, described “Operation Crossroads” and showed movies of the tests.

Assistant Attorney General Theron Lamar Caudle, president of the association, introduced the guests who included Chief Justice Vinson and Justices Black, Reed, Frankfurter, Rutledge and Burton of the Supreme Court and Secretaries Patterson and Schwellenbach.

Papen’s son confined again after defense of father

Franz von Papen Jr., onetime student at Georgetown University School of Foreign Service, has returned to confinement after completing his successful defense of his father in the war crimes trial, the Associated Press reported yesterday from Nuernberg.

The younger Von Papen, who was captured in the Ruhr pocket while serving as a captain in the Wehrmacht, had been on parole for duration of the trial.

He carried his uniform under his arm when he reported to the Palace of Justice Jail, the Associated Press said. The dispatch added that he would be taken to a prisoner of war camp and might be freed shortly, there being no known record that he ever held membership in the Nazi Party.

He was permitted to plead his father’s case after writing a letter to Gen. Eisenhower from confinement.

His studies at Georgetown were pursued during 1930 on an exchange scholarship. He did not graduate.

Moley: Schacht for President?

By Raymond Moley

The first utterances of Hjalmar Horace Greeley Schacht after his acquittal nay be taken as a bid for a return to power in the Germany-to-be. This assumption is based on our knowledge of his past ambitions and his miraculous luck. The verdict, he said, was partly just and partly harsh. He would await offers before committing himself about a political career. Before Hitler, there was justice and free public opinion. He tried, he said, to avert war. And by way of summation, he said he was going where he would not see the press again. Earlier, he was reported to have thrown a coffee cup at a reporter – in emulation, no doubt, of Martin Luther’s pitching duel with the devil.

But whether Schacht sees the press or not, the press will hear of him. For he is one of the most resourceful and indestructible of politicians. Schacht entered the Reichsbank in 1923 as a Democrat. In three years, he was an extreme nationalist. He bamboozled American bankers, secured loans and turned them into war potentials. Ultimately, he formed the anti-republican Harzburg front and went over to Hitler. Those close to him knew that his real aim was to supplant Hitler and become president. When this did not come about, he planned to have Hitler name him as a successor.

Such an announcement was expected by him and his associates in the economic ministry on a specific day. But that day never came, and Schacht’s course from then on was based on two objectives – to save his neck and to build a record which ultimately would disassociated him from Hitler. How well he succeeded is shown in the detailed reasons given by the tribunal at Nuernberg for his acquittal. If he had, 10 years ago, foreseen all the events since, he could not have done better. His right hand moved the Hitler cards, while piece by piece he put into the record bits of dissent from Hitler’s game. This record saved his neck.

And speaking of his neck, when Schacht came to this country in 1933 those of us who were to deal with him were told of a quaint way known to German bankers to discover the Schacht reactions. His face, they said, was undecipherable, but his Adam’s apple, prominent between the wings of his stiff collar, often betrayed emotion. His Adam’s apple must have behaved well at the White House, for on May 12, 1933, he and Mr. Roosevelt issued a joint statement piously saying that to make economic conditions stable, there must be “military disarmament.” And so, while we disarmed, Hitler, aided by Schacht, rearmed.

Now the amazing Schacht, his eloquent Adam’s apple freed from the shadow of hemp, will go on his way. At his age, 70, European statesmen are at their prime. The long list of people Schacht has fooled started with the Weimar Democrats, then came the American and British bankers and statesmen. the Bruening republicans and the Nazis. Some believe the list should include the Nuernberg tribunal.

His record suggests a political “Perils of Pauline” sequence. He has passed unscathed through financial, political, diplomatic and military dangers. He fell on his feet in depression, inflation, war and peace. We shall not see the like of him again. Unfortunately, we shall probably see a great deal more of Hjalmar.

The Pittsburgh Press (October 4, 1946)

French, British bar freed Nazis

Three acquitted left in U.S. hands

NUERNBERG (UP) – Both the French and British commands today announced that they would not permit the trio of acquitted Nazis, Hjalmar Schacht, Hans Fritzsche, and Franz von Papen, to enter their zones of occupation.

The decision of the French and British left only the Russian and American zones as possible places of residence for the trio and it was doubted that they would desire to enter the Soviet zone.

The decisions appeared to leave the problem of what is to become of the acquitted Nazis squarely on the doorstep of U.S. military authorities where it has been since their acquittal Tuesday.

Appeals of the convicted Nazis were sent to the Allied Control Council in Berlin today as the hangman was reported preparing to do his work, on October 16 or before.

Hans Frank’s lawyer said the former Nazi overlord of occupied Poland had forbidden him to ask for mercy. But Frank’s wife and children asked him to appeal from the gallows sentence, the lawyer said, and he was doing so with the notation that it was against Frank’s wish.

Alfred Rosenberg and Wilhelm Frick were the first applicants of the day. Through their attorneys they sought easement of their death sentences.

Rudolf Hess’ lawyer filed a 32-page appeal, asking it to set aside the life sentence of the former Nazi Party deputy.

Appeals were filed on behalf of Julius Streicher, notorious anti-Semite, and of the SS or Elite Guard as an organization.

Joachim von Ribbentrop’s lawyers said an appeal from the death sentence for the former foreign minister would be filed today.

Wiener Kurier (October 5, 1946)

Papen, Schacht und Fritzsche warten weiterhin auf Abtransport

Einreise in britische und französische Zone abgelehnt

Nürnberg (WK.) - Nach einer offiziellen Mitteilung der britischen Besatzungsbehörden von heute morgen wurde Papen, Schacht und Fritzsche die Einreise in die britische Zone verweigert. Die britischen Behörden sind der Ansicht, die drei Freigesprochenen sollten sich in die Zonen begeben, in denen sie ihren Wohnsitz hatten. Ein Sprecher stellte dazu fest, man betrachte Papen, Fritzsche und Schacht nicht als Bewohner der britischen Zone Deutschlands.

Gestern haben auch die französischen Behörden Schacht, Papen und Fritzsche die Einreise in ihre Zone untersagt.

Bayerns Ministerpräsident erklärt Papen für einen Hochverräter

Der bayrische Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner erklärte gestern einem Reuter-Korrespondenten, er betrachte von Papen, den einen der drei freigesprochenen Naziführer, auch heute noch als einen Hochverräter. Hoegner setzte sich nachdrücklich dafür ein, Papen sowie die beiden anderen Freigesprochenen vor ein deutsches Säuberungsgericht zu stellen.

Frank, Heß und Streicher bitten um Gnade

Nachdem bereits Bormann, Frick und Rosenberg Gnadengesuche eingereicht hatten, richteten nunmehr gestern nachmittag auch die Verteidiger Hans Franks, Rudolf Heß und Julius Streichers Gnadengesuche an den Alliierten Kontrollrat. Auch der Verteidiger der SS wandte sich mit einem Gnadengesuch an den Kontrollrat, das somit das erste für eine angeklagte und verurteilte Organisation darstellt. Ab heute 15,45 Uhr ist auch den Verteidigern der Besuch der Angeklagten verboten.

Frau Jodl, die Gattin des zum Tode verurteilten ehemaligen Generals Alfred Jodl, sandte gestern an Präsident Truman ein Schreiben, in dem sie diesen ersuchte, in seiner Eigenschaft als Oberster Befehlshaber der amerikanischen Streitkräfte zugunsten ihres Gatten zu intervenieren. Außerdem sandte sie ein Telegramm an Winston Churchill.

Heß kommt in eine Irrenanstalt

Rudolf Heß, der vom Nürnberger Gerichtshof am Dienstag zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt worden war, wird im Laufe dieses Monats aus dem Nürnberger Gefängnis zeitweilig in eine Anstalt für Geisteskranke überführt werden.

Keine päpstliche Fürsprache für die Nürnberger Verurteilten

Vatikanstadt (Reuter) - Ein Sprecher teilte Reuter gestern mit, daß der Papst nicht die Absicht habe, zugunsten der in Nürnberg Verurteilten zu intervenieren.

Die Stimme AMERIKAS

Zum Nürnberger Urteil

Die Presse der Vereinigten Staaten beschäftigt sich in ihren Leitartikeln auch weiterhin mit den Nürnberger Urteilen. Die Kommentare betonen vor allem die Tatsache, daß der Internationale Gerichtshof in Nürnberg zum erstenmal in der Geschichte als einen Völkerrechtsgrundsatz festgestellt hat, daß die Führung eines Angriffskrieges das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Dieser Grundsatz betrifft nicht nur die nunmehr in Nürnberg Verurteilten, sondern auch alle, die dieses Verbrechen in der Zukunft begehen sollten.

„New York Post“: „Das Gerichtsverfahren an sich war viel bedeutsamer als die Angeklagten, und die Fällung des Urteils ist von größerer Bedeutung als das Urteil an sich.

Die Schaffung des ersten Internationalen Gerichtshofes zur Verurteilung der Verantwortlichen war eine Revolution in der Durchsetzung des Rechtes. Sie war jedoch, und das sei hervorgehoben, keine Revolution des Rechtes, sondern eher seine Wiederbelebung. Aus dem Lippenbekenntnis der Zwanzigerjahre wird nunmehr nach einem Vierteljahrhundert die Wirklichkeit. Was früher nur ein unbestimmtes Streben und ein vager Idealismus war, ist heute sanktioniertes Recht geworden.

„New York Times“: „Das erste und oberste der in Nürnberg verkündeten Prinzipien ist die Tatsache, daß die Führung eines Angriffskrieges als das größte Verbrechen zu werten ist. In der Behandlung dieses Verbrechens ist die nationale Souveränität durch die höhere Souveränität des internationalen Rechtes und der internationalen Organisation ersetzt worden, deren Rechtsprechung sich nicht nur auf die Länder und Nationen erstreckt, sondern auch auf deren Regierungen und politische Absichten.“

„Christian Science Monitor”: „Die Urteile in Nürnberg sollten alle Völker in den anklagenden Staaten wie auch in Deutschland dazu veranlassen, sich an der Erhaltung des Friedens in höherem Maße zu beteiligen. Die Ankläger haben ein Gewissen der Menschheit geschaffen, das über den Ansprüchen der einzelnen Nationen steht und der einzige Richter ihrer Handlungen sein soll. Dieser Prozeß bietet für keinen Angreifer eine Grundlage, seine Opfer zu verurteilen und zu bestrafen. In einem solchen Prozeß würde er sich nur selbst verurteilen.“

„St. Louis Post-Dispatch“: „Die in Nürnberg gewonnenen Beweise bieten die Grundlage für viele neue Anklagen. Laßt uns auch die gleichschuldigen Industriellen anklagen. Führen wir auch die schuldigen Mitglieder des Generalstabes der Bestrafung zu, soweit es die Tatsachen rechtfertigen.“