Völkischer Beobachter (May 4, 1943)
Europäische Gerichtsmediziner von Weltruf in Katyn
Judas Blutschuld wissenschaftlich bewiesen
vb. Wien, 3. Mai –
Eine Reihe hervorragender Mediziner von zwölf bekannten Hochschulen Europas, darunter führende Vertreter der gerichtlichen Medizin von Weltruf, haben sich auf deutsche Einladung hin zur Mordstätte im Wald von Katyn begeben und dort drei Tage lang eingehende Untersuchungen angestellt. In einem Protokoll haben sie festgestellt, daß die Opfer der jüdisch-bolschewistischen Massenmörder sämtlich durch den GPU.- Genickschuß getötet wurden, daß diese Ermordung der polnischen Offiziere mindestens drei Jahre zurückliegt und eine Umlagerung der Leichen in dieser Zeit nicht stattgefunden hat.
Die Untersuchung bestätigt also in allen Punkten die bisherigen Angaben über das Blutbad und die Schilderungen der zahlreichen Augenzeugen, die am Tatort weilten. Die krampfhaften Notlügen der Kremljuden und ihrer englischen Nachbeter erweisen sich demgemäß nur als weitere Schuldbekenntnisse. Wir lassen nun das Protokoll in seinem Wortlaut folgen:
Protokoll
aufgenommen anläßlich der Untersuchung von Massengräbern polnischer Offiziere im Walde von Katyn bei Smolensk, die durch eine Kommission führender Vertreter der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik europäischer Hochschulen und anderer namhafter medizinischer Hochschullehrer durchgeführt wurde.
In der Zeit vom 28. bis 30. April 1943 hat eine Kommission führender Vertreter der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik europäischer Hochschulen und anderer namhafter medizinischer Hochschullehrer die Massengräber polnischer Offiziere im Walde von Katyn bei Smolensk einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung unterzogen.
Die Kommission bestand aus folgenden Herren:
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BELGIEN: Dr. Speleers, ord. Professor der Augenheilkunde an der Universität Gent,
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BULGARIEN: Dr. Markov, ord. Dozent für gerichtliche Medizin und Kriminalistik an der Universität Sofia,
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DÄNEMARK: Dr. Tramsen, Prosektor am Institut für gerichtliche Medizin in Kopenhagen,
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FINNLAND: Dr. Saxen, ord. Professor der pathologischen Anatomie an der Universität in Helsinki,
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ITALIEN: Dr. Palmieri, ord. Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Neapel,
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KROATIEN: Dr. Miloslawich, ord. Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Agram,
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NIEDERLANDE: Dr. de Burlet, ord. Professor der Anatomie an der Universität in Groningen,
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PROTEKTORAT BÖHMEN UND MÄHREN: Doktor Hájek, ord. Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik in Prag,
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RUMÄNIEN: Dr. Birkle, Gerichtsarzt des rumänischen Justizministeriums und Erster Assistent am Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik in Bukarest,
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SCHWEIZ: Dr. Naville, ord. Professor der gerichtlichen Medizin an der Universität Genf,
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SLOWAKEI: Dr. Subik, ord. Professor der pathologischen Anatomie an der Universität in Preßburg, Chef des staatlichen Gesundheitswesens der Slowakei,
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UNGARN: Dr. Orsos, ord. Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Budapest.
Bei den Arbeiten und Beratungen der Delegation waren ferner anwesend:
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Der vom Oberkommando der deutschen Wehrmacht mit der Leitung der Ausgrabungen in Katyn beauftragte ordentliche Professor der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik an der Universität Breslau, Dr. Buhtz,
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Medecin-Inspecteur Di. Costedoat, der vom Chef der französischen Regierung beauftragt worden war, den Arbeiten der Kommission beizuwohnen.
Die vor kurzem zur Kenntnis der deutschen Behörde gekommene Entdeckung von Massengräbern polnischer Offiziere im Walde von Katyn bei Smolensk hat den Reichsgesundheitsführer Dr. Conti dazu veranlaßt, die oben genannten Fachgelehrten aus verschiedenen europäischen Ländern zur Besichtigung der Fundstelle nach Katyn einzuladen, um zur Klärung dieses einzigartigen Falles beizutragen.
Die Kommission vernahm persönlich einige russische einheimische Zeugen, die unter anderem bestätigten, daß in den Monaten März und April 1940 fast täglich größere Eisenbahntransporte mit polnischen Offizieren auf dem nahe bei Katyn gelegenen Bahnhof Gniesdowo ausgeladen, in Gefangenenautos nach dem Wald von Katyn transportiert, später nie wieder gesehen wurden. Sie nahm ferner Kenntnis von den bisherigen Befunden und Feststellungen und besichtigte die aufgefundenen Beweisstücke. Hienach sind bis zum 30. April 1943 982 Leichen ausgegraben worden. Davon wurden etwa 70 Prozent sofort identifiziert, während die Papiere der übrigen erst nach sorgfältiger Vorbehandlung zur Identifizierung verwertet werden können. Die vor dem Eintreffen der Kommission ausgegrabenen Leichen sind sämtlich besichtigt, in größerer Zahl auch obduziert worden, und zwar durch Professor Buhtz und seine Mitarbeiter. Bis zum heutigen Tage wurden sieben Massengräber eröffnet, deren größtes schätzungsweise 2500 Offiziersleichen enthält.
Von den Mitgliedern der Kommission wurden persönlich neun Leichen obduziert und zahlreiche, besonders ausgewählte Fälle einer Leichenschau unterzogen.
Die gerichtsmedizinischen Ergebnisse
Als Todesursache der sämtlich bisher ausgegrabenen Leichen wurde ausnahmslos Kopfschuß festgestellt. Es handelt sich durchweg um Genickschüsse, und zwar überwiegend um einfache Genickschüsse, in seltenen Fällen um doppelte Genickschüsse, in einem einzigen Fall um einen dreifachen Genickschuß. Der Einschuß sitzt durchweg tief im Genick und führt in den Knochen des Hinterhauptbeins, nahe am Hinterhauptloch hinein, während der Ausschuß in der Regel in der Gegend der Stirn-Haargrenze, in ganz seltenen Fällen tiefer liegt. Es handelt sich durchweg um Pistolenschüsse von einem Kaliber von unter 8 Millimeter.
Mit ‚geübter Hand‘
Aus der Sprengung des Schädels und dem Befund von Pulverrauch am Hinterhauptknochen in der Nähe des Einschusses sowie aus der gleichartigen Lokalisierung der Einschüsse ist auf Schuß mit aufgesetzter Mündung oder aus unmittelbarster Nähe zu schließen, zumal auch die Richtung des Schußkanals mit wenigen geringen Abweichungen durchweg gleichartig ist. Die auffallende Gleichartigkeit der Verletzungen und der Lokalisation des Einschusses in einem ganz beschränkten Bereich der Hinterhauptgegend lassen auf eine geübte Hand schließen. Bei zahlreichen Leichen konnten gleichartige Fesselungen der Hände und in einigen Fällen auch vierstrahlige Bajonettstiche an Kleidung und Haut festgestellt werden. Die Ausführung der Fesselung entspricht den an Leichen russischer Zivilisten festgestellten Fesselungen, die ebenfalls im Walde von Katyn ausgegraben und schon viel früher begraben wurden. Es wurde ferner festgestellt, daß auch die Genickschüsse bei den Leichen von Zivilrussen ähnlich zielsicher abgegeben wurden.
Aus der Feststellung eines Querschlägers im Kopfe eines durch Genickschuß getöteten polnischen Offiziers, der nur die äußere Knochentafel eingedrückt hatte, ist zu schließen, daß durch dieses Geschoß erst ein anderer Offizier getötet worden ist, und daß es nach Austritt aus dessen Körper in die Leichen eines bereits erschossenen in der Grube liegenden eingedrungen ist. Diese Tatsache läßt vermuten, daß Erschießungen offenbar auch in den Gruben stattfanden, um einen Transport zur Grabstätte zu vermeiden.
Die Massengräber befinden sich in Waldlichtungen. Sie sind vollkommen geebnet und mit jungen Kiefernbäumchen bepflanzt. Nach dem eigenen Augenschein der Kommissionsmitglieder und der Aussage des als Sachverständigen zugezogenen Forstmeisters von Herff handelt es sich um wenigstens fünfjährige, im Schatten großer Bäume schlecht entwickelte Kiefernpflanzen, die vor drei Jahren an diese Stelle gepflanzt wurden.
Die Massengräber sind stufenförmig in das hügelige Gelände, das aus reinem Sand besteht, vorgetrieben. Sie reichen zum Teil bis ins Grundwasser.
Die Leichen liegen fast ausschließlich in Bauchlage dicht neben- und übereinander, an den Seiten deutlich geschichtet, in der Mitte mehr unregelmäßig. Die Beine sind fast immer gestreckt. Es handelt sich offensichtlich um eine systematische Lagerung. Die Uniformen der ausgegrabenen Leichen haben nach übereinstimmender Wahrnehmung der Kommission sämtlich im ganzen und einzelnen, insbesondere in bezug auf Knöpfe, Dienstrangabzeichen, Auszeichnungen, Stiefelformen, Wäschestempel usw. die eindeutigen Kennzeichen polnischer Uniformen. Es handelt sich um Winterbekleidung, häufig finden sich Pelze, Lederjacken, Strickwesten, Offiziersstiefel, typische polnische Offiziersmützen. Nur bei ganz wenigen Leichen handelt es sich nicht um Offiziere, in einem Fall um einen Geistlichen. Die Maße der Kleidung entsprechen den Maßen der einzelnen Körper. Die Unterkleidung ist ordnungsmäßig zugeknöpft, Hosenträger, Gürtel ordnungsmäßig angebracht. Daraus ergibt sich, daß die Leichen in den von ihnen bis zum Tode getragenen Uniformen verscharrt wurden.
Bei den Leichen befinden sich keine Uhren und Ringe, obwohl Uhren nach den mit genauen Zeitangaben versehenen Aufzeichnungen verschiedener Tagebücher bis in die letzten Tage und Stunden hinein vorhanden gewesen sein müssen. Edelmetallgegenstände wurden nur in verborgener Lage bei ganz wenigen Leichen entdeckt. Dagegen fanden sich bei vielen Reichen noch Goldzähne im Gebiß. Polnische Banknoten wurden in größeren Mengen vorgefunden, in nicht seltenen Fällen auch Wechselgeld. Ferner fanden sich polnische Zigaretten- und Streichholzschachteln bei den Toten, in einigen Fällen auch Tabakdosen und Zigarettenspitzen mit der Gravierung „Kocielsk“ (Namen des letzten sowjetischen Gefangenenlagers der meisten Ermordeten). Die bei den Leichen Vorgefundenen Dokumente (Tagebücher, Briefschaften, Zeitungen) stammen aus der Zeit von Herbst 1939 bis März und April 1940. Das letzte bisher festgestellte Datum ist das einer russischen Zeitung vom 22. April 1940.
Der Mord geschah vor drei Jahren
Es finden sich verschiedene Grade und Formen der Verwesung, die durch die Lagerung der Leichen innerhalb der Grube und zueinander bedingt’ sind. Neben Mumifizierung an der Oberfläche und an den Rändern der Leichenmasse findet sich feuchte Mazeration in den mittleren Teilen der Leichenmasse. Die Verklebung und Verlötung der benachbarten Leichen durch eingedickte Leichensäfte, insbesondere die durch die Pressung bedingten korrespondierenden Deformationen weisen entschieden auf primäre Lagerung hin.
Es fehlen gänzlich an den Leichen Insekten und Insektenreste, die aus der Zeit der Einscbarrung stammen könnten. Hieraus ergibt sich, daß die Erschießungen und Einscharrungen in einer kalten, insektenfreien Jahreszeit geschehen sein müssen.
Eine größere Reihe von Schädeln wurde auf eine Veränderung untersucht, die nach Erfahrungen von Professor Orsos zur Bestimmung der Zeit des Todes von großer Wichtigkeit ist. Es handelt sich hiebei um eine kalktuffartige mehrschichtige Inkrustation an der Oberfläche des schon lehmartig homogenisierten Gehirnbreies. Solche Erscheinungen sind bei Leichen, die weniger als drei Jahre im Grabe gelegen haben, nicht zu beobachten. Ein derartiger Zustand fand sich unter anderem in einer sehr ausgeprägten Form im Schädel der Leiche Nr. 526, die an der Oberfläche eines großen Massengrabes geborgen wurde.
Zusammenfassendes Gutachten
Im Walde von Katyn wurden von der Kommission Massengräber von polnischen Offizieren untersucht, von denen bisher sieben geöffnet sind. Aus diesen wurden bis 982 Leichen geborgen, untersucht, zum Teil obduziert und schon zu 70 Prozent identifiziert
Die Leichen wiesen als Todesursache ausschließlich Genickschüsse auf. Aus den Zeugenaussagen, den bei den Leichen aufgefundenen Briefschaften, Tagebüchern, Zeitungen usw. ergibt sich, daß die Erschießungen in den Monaten März und April 1940 stattgefunden haben. Hiermit stehen in völliger Übereinstimmung die im Protokoll geschilderten Befunde an den Massengräbern und den einzelnen Leichen der polnischen Offiziere.
Smolensk, 30. April 1943.
Eigenhändig unterzeichnet:
Dr. SPELEERS, Dr. MARKOV, Dr. TRAMSEN, Dr. SAXEN, Dr. PALMIERI, Dr. MILOSLAVICH, Dr. DE BURLET, Dr. HAJEK, Dr. BIRKLE, Dr. NAVILLE, Dr. SUBIK, Dr. ORSÖS.
Die Lügen zerflattern
Als die ersten Mitteilungen über die Leichenfunde im Wald von Katyn erfolgten, zeigte man sich in Moskau zunächst bestrebt, diese furchtbare Anklage zu überhören. Nach einigen Tagen müßten aber Stalins Leibjuden erkennen, daß die Welt Rechenschaft verlangte. Sie verlegten sich nun auf die dümmsten und plumpsten Lügen, faselten von „prähistorischen Gräbern“ und versuchten schließlich allen Ernstes, den Massenmord den Entdeckern dieser feigen Schandtat in die Schuhe zu schieben. Es wurde sogar bestritten, daß es sich um polnische Offiziere handelte und mit eiserner Stirn behauptet, die Deutschen hätten eine Maskerade aufgeführt. Diese Ausreden, die nur die peinliche Verlegenheit der entlarvten jüdischen Sowjetschlächter offenbarten, fanden selbst in England nicht durchwegs Glauben.
Die polnischen Emigranten gaben ihrerseits zu verstehen, daß es sich um die polnischen Offiziere handeln müsse, über deren Verbleib Moskau jede genaue Auskunft verweigert hatte. Stalin habe zwar behauptet, daß alle Offiziere entlassen worden seien, aber gleichwohl fehle jede Spur von ihnen. Sikorski rief das Internationale Rote Kreuz in Genf an, um eine Untersuchung in Gang zu bringen. Das führte dann zu dem offenen Konflikt mit Moskau, das die Beziehungen zu den Londoner Emigranten abbrach und den Wunsch zu erkennen gab, die Flüchtlingspolen künftig unter bolschewistische Kontrolle zu nehmen. Unter britischem Druck kroch Sikorski zu Kreuze.
Unanfechtbarer Beweis
Inzwischen hatten mehrere polnische Kommissionen aus Warschau Gelegenheit, sich an Ort und Stelle von der grauenhaften Wirklichkeit zu überzeugen, die einheimische und frühere GPU.-Angestellte bezeugten. Ihnen folgten Journalisten und Dichter aus den meisten Ländern des Kontinents. Sie alle stimmten darin überein daß die bolschewistische Blutschuld außer jedem Zweifel steht, daß die polnischen Offiziere von GPU.-Juden ermordet wurden und daß sich die Tragödie im Wald von Katyn schon lange Zeit vor dem Ausbruch des Ostkrieges zugetragen haben mußte. Die medizinischen Sachverständigen haben nun den wissenschaftlichen Beweis hinzugefügt.
Es steht danach fest:
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Es handelt sich um polnische Offiziere, die vor drei Jahren durch Genickschuß hingemordet wurden.
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Die Leichen haben seither unangetastet in den Gräbern geruht, welche die jüdischen Mörder durch Anpflanzung einer Kiefernschonung unkenntlich zu machen suchten.
Gegenüber diesen unanfechtbaren wissenschaftlichen Feststellungen verfangen auch die hartnäckigsten Ableugnungen nicht im geringsten. Eine Berner Zeitung bemerkte in diesen Tagen, es gäbe nur einen Gegenbeweis: daß Stalin die als ermordet gemeldeten Polen lebend vorweisen könne. Das kann Stalin natürlich nicht. Vielmehr klagen die Ermordeten das bolschewistische Blutsystem vernichtend an. Wenn man jetzt in London verlegene Ausflüchte beliebt, so zeigt das nur die moralische Mitschuld der britischen Zuhälter Moskaus. Vorsichtshalber hat man dort behauptet, auch die gewissenhafteste Untersuchung könne keinen Aufschluß darüber geben, wer für die Abschlachtung der polnischen Offiziere verantwortlich sei.
Das Protokoll der medizinischen Sachverständigen gibt die Antwort darauf: Die Verantwortlichen sind die Bolschewisten und die jüdischen Bluthunde der GPU., die schon Millionen und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen haben, denen man aber in London schon längst alle Verbrechen verziehen hat und denen hohe Prälaten der Hochkirche schamlos Weihrauch streuen, indem sie sich zu der Gotteslästerung versteigen, diese bluttriefenden Mörder seien die Vorkämpfer des Reiches Gottes auf Erden. Den bolschewistischen Massenmorden fügen sie so einen Seelenmord hinzu, der nicht weniger abstoßend ist. Das Urteil der Geschichte über dieses niederträchtige Gesindel aber steht so fest wie das Urteil der Mitwelt über das Blutbad von Katyn.