Sharp charges of America against Argentina’s regime (2-13-46)

Wiener Kurier (February 13, 1946)

Scharfe Anklage Amerikas Gegen Argentiniens Regime

Washington, 13. Februar (AND) - Der stellvertretende amerikanische Außenminister Dean Acheson und Staatssekretär Sprouille Braden (ehemals Botschafter in Argentinien) übergaben gestern ein 130 Seiten starkes Memora ndum an die diplomatischen Vertreter aller amerikanischen Republiken mit Ausnahme Argentiniens, welches das Peron-Regime der Hilfeleistung an die Achsenmächte und der h eimtückischen Unterhöhlung der amerikanischen Einigkeit beschuldigt.

Die Anklage des amerikanischen Außenamtes gliedert sich in drei Hauptpunkte:

  1. Die Regierungen Argentiniens haben den Feinden der Vereinten Nationen positive Hille geleistet.

  2. Argentinien hat feierliche Verpflichtungen gegenüber den anderen amerikanischen Republiken gebrochen.

  3. Argentinien hat systematisch die amerikanische Einigkeit unterwühlt und jede Opposition im eigenen Land gewaltsam unterdrückt.

Die erste Anbiederung an Deutschland

Vom Juli 1942 an hat die Regierung Argentiniens systematisch danach getrachtet, militärische Hilfe von Nazideutschland zu erhalten. Das Castillo-Regime wollte sich mit deutschen Flugzeugen und deutscher Munition an der Macht erhalten, falls die Wahlen im Jahre 1943 gegen die Diktatur entscheiden sollten. Zu diesem Zwecke, stellt das amerikanische Memorandum fest, konferierte General Domingo J. Martinez, damals Polizeichef von Buenos Aires, als Sonderbeauftragter Präsident Castillos mit Otto Meyen, dem deutschen Geschäftsträger in Argentinien. Meyen hat über diese im Jahre 1942 stattgefundene Unterredung folgendermaßen nach Berlin berichtet:

„Argentinien wünscht deutsche Waffenlieferungen, entweder durch Schiffe, welche die alliierte Blockade im Atlantik durchbrechen müssen, oder nach spanischen Häfen. Argentinische Handelsschiffe würden diese Waffen abholen und müßten bei der Ozeanüberquerung durch deutsche U-Boote gesichert werden.“

Spanien als Helfershelfer

Gleichzeitig verständigte Meyen das Reichsaußenministerium, daß sich der spanische Botschafter Aunos in Buenos Aires mit ihm und der argentinischen Regierung über das beabsichtigte Waffengeschäft in Verbindung gesetzt habe.

Im August 1942 ließ Aunos Meyen wissen, daß ein spanisch-argentinisches Geheimabkommen zur Belieferung Argentiniens mit Schießpulver bereits abgeschlossen sei.

Eine Million Dollar für einen ‚Umsturz‘

Seit der Revolution vom Juni 1943 war es der argentinischen Regierung nach Feststellung des amerikanischen Außenamtes darum zu tun, einen gegen die Alliierten gerichteten südamerikanischen Block zu schaffen.

Während die argentinische Regierung dem deutschen Sicherheitsrat begreiflich machte, die Aufrechterhaltung der argentinischen Neutralität liege im Interesse Nazideutschlands, versuchte Oberst Peron in Chile zu putschen und bot chilenischen Oppositionsparteien eine Million Dollar für einen Umsturz an.

Gleichzeitig arbeiteten argentinische und Naziagenten an der „Durchdringung“ Paraguays und Uruguays.

Die argentinische Regierung verpflichtete sich ferner, den deutschen Sicherheitsdienst über alle Pläne der argentinischen Außenpolitik auf dem laufenden zu halten und außerdem Spionagematerial über die Alliierten Deutschland zukommen zu lassen.

Außenpolitisches Doppelspiel

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Bericht, der im Herbst 1944 beim OKW über Argentinien einlief. Der argentinische Vertrauensmann der Nazi charakterisiert darin das Doppelspiel Argentiniens in folgenden Worten: „Die argentinische Regierung tut ihr Bestes, um die Folgen des Abbruches der diplomatischen Beziehungen mit Deutschland zu mildern. Sie hat den Zeitungen jede deutschfeindliche Propaganda untersagt, hat trotz amerikanischen Druckes deutsche kulturelle Gesellschaften, Schulen, Kirchen und andere Anstalten unberührt gelassen, hat Regierungsaufträge mit deutschen Firmen nicht storniert, sondern sogar erneuert.

Die argentinische Regierung mußte natürlich so tun, als ob sie die rascheste Abreise der deutschen Diplomaten wünsche, hat aber der Durchführung dieser Maßnahmen „weitgehendes Entgegenkommen“ gezeigt.

Was die ebenfalls unter amerikanischem Druck internierte Mannschaft des „Graf Spee“ betrifft, so seien auch hier die argentinischen Militärbehörden stets den deutschen Wünschen nachgekommen.

Der Bericht an das OKW schließt mit den bezeichnenden Worten: „Argentinien betrachtet sich heute, trotz des Bruches nach außen tatsächlich noch immer als neutral. Das deutsche Leben in Argentinien blieb so gut wie unberührt, im Gegensatz zu allen anderen lateinamerikanischen Staaten.“

General Friedrich Wolf, der von 1937 bis 1940 Naziinstrukter in der argentinischen Armee und deutscher Militärattaché in Buenos Aires von 1942 bis 1944 war, berichtete im August 1944 von Lissabon nach Berlin: „Argentinien ist heute außenpolitisch isoliert und daher gezwungen, immer wieder seine Treue zu den demokratischen Prinzipien zu beteuern. Nach innen aber trachtet die argentinische Regierung den Staat nach nationalen und faschistischen Gesichtspunkten aufzubauen.“

Im Hinblick auf diese Tatsache kommt das Memorandum der US-Regierung zu dem Schluß, daß die alliierte Gemeinschaft nach den Erfahrungen, die sie während der letzten 15 Jahre mit Argentinien machte, auf der Hutsein muß. Die brutale Unterdrückung der bürgerlichen Freiheitsrechte durch das Farrell-Regime mag vielleicht durch keine ausdrückliche Norm des Völkerrechtes verboten sein, anderseits verbietet das Völkerrecht aber auch einer Gemeinschaft von Nationen nicht, sich gegen die außenpolitischen Auswirkungen eines Systems zu schützen, welches durch Unterdrückung im inneren Vertragsbruch und Intrigen nach außen charakterisiert ist.