Operation OVERLORD (1944)

Gauleiter Grohe Reichskommissar in Belgien und Nordfrankreich

General Grase Wehrmachtbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich

Berlin, 19. Juli –
Durch Erlass des Führers vom 13. Juli 1944 ist die bisherige Militärverwaltung in Belgien und Nordfrankreich durch eine Zivilverwaltung ersetzt worden, an deren Spitze der Reichskommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich steht. Zum Reichskommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich hat der Führer den Gauleiter Grohe ernannt.

Für den zu Nordfrankreich gehörigen Teil des Gebietes wird ein besonderer, dem Reichskommissar für die besetzten Gebiete von Belgien und Nordfrankreich unmittelbar unterstehender Zivilkommissar bestellt werden.

Mit dieser Neuregelung ist die Dienststelle des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich in Fortfall gekommen. Dem Militärbefehlshaber oblag außer der Verwaltung des ihm unterstehenden Gebietes auch die Ausübung der militärischen Hoheitsrechte in ihm. Die Ausübung dieser Rechte wird künftig durch den Wehrmachtbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich erfolgen. Zum Wehrmachtbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich hat der Führer den General der Infanterie Grase ernannt.

Am 18. Juli hat der bisherige Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich, Generaloberst von Falkenhausen, in Brüssel die Geschäfte des zivilen Bereichs dem neuen Reichskommissar, Gauleiter Grohe, und die Geschäfte des militärischen Bereichs dem General der Infanterie Grase übergeben.